202062-2025 - Ergebnis
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Ubuntu Lizenzen
OJ S 62/2025 28/03/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
E-Maila.kestermann@fz-juelich.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUbuntu Lizenzen
BeschreibungDie Beschaffung von Ubuntu Pro-Lizenzen über einen geeigneten Reseller zur Unterstützung der operativen und strategischen Ziele des Auftraggebers.
Kennung des Verfahrens2ca977ba-f905-476c-afee-cddf269fa41e
Interne KennungI60/42371394
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str  
StadtJülich
Postleitzahl52425
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUbuntu Pro Lizenzen
BeschreibungDie Beschaffung von Ubuntu Pro-Lizenzen über einen geeigneten Reseller zur Unterstützung der operativen und strategischen Ziele des Auftraggebers.
Interne KennungI60/42371394
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str  
StadtJülich
Postleitzahl52425
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns16/04/2025
Enddatum der Laufzeit15/04/2028
Laufzeit3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreisbewertung
BeschreibungPreisbewertung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kannFür die Angebotswertung wird jeweils eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis (ymin). 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises (ymax). Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die die Zahlung ausführtForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungHeidelberg iT Management GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAN10250321
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungForschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur-
Registrierungsnummer992-03005FZJ-26
AbteilungBeschaffung
PostanschriftWilhelm-Johnen-Str.
StadtJülich
Postleitzahl52428
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf
E-Maila.kestermann@fz-juelich.de
Telefon+49 2461 61 3041
Fax+49 24 61 612213
Internetadressehttps://www.fz-juelich.de
Profil des Erwerbershttps://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:0228/94990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bunde.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungHeidelberg iT Management GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE258372457
PostanschriftKurpfalzring 110
StadtHeidelberg
Postleitzahl69123
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
E-Mails.siehl@heidelberg-it.de
Telefon06221 407-500
Internetadressehttps://www.heidelberg-it.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1561ec00-4ca5-4b60-81fa-9117ab7f626f  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/03/2025 08:33:46 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung202062-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe62/2025
Datum der Veröffentlichung28/03/2025