Zusätzliche Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen verpflichtet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über die Vergabeplattform subreport ELViS zu führen ist.
Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot sind ebenfalls über die vorgenannte Plattform hochzuladen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das hierfür vorgesehene Dokument aus den Vergabeunterlagen zu nutzen.
Verhandlung über das Angebot Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Antragsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Erkennt ein Bieter, dass er diese Vorgabe nicht einhalten kann und will er daher im Fall der Nichterteilung des Auftrags Entschädigungsansprüche geltend machen, so ist dies der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zurückzuziehen und den Bieter von der weiteren Teilnahme vom Wettbewerb auszuschließen.
Nach Eingang der Angebote eröffnet die Auftraggeberin die Verhandlungsgespräche durch Angabe von Terminen an die Bieter. In diesen Terminen hat der Bieter die Gelegenheit sein Angebot zu präsentieren.
Die Präsentation ist in Form einer Tischvorlage (insgesamt 3 Stück) abzugeben und kann as Beamerpräsentation erfolgen. Ein Laptop und Beamer sind vorhanden. Für das Vergabegespräch sind etwa 40 Minuten vorgesehen; hiervon entfallen ca. 20 Minuten auf die Präsentation und ca. 20 Minuten auf die Rückfragen der Auftraggeberin.
Die Verhandlungen enden, sobald zwischen Auftraggeberin und dem letzten Bieter ein abschließendes Verhandlungsergebnis erzielt ist. Dies ist der Fall, wenn • ein vorbehaltloses Hauptangebot abgegeben wurde und der Auftraggeber nicht zu weiteren Verhandlungen aufgefordert hat oder • einvernehmlich ein abschließendes Verhandlungsergebnis festgestellt wird, der Bieter dieses rechtsverbindlich unterzeichnet und erklärt hat, dass er sich daran bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden fühlt, oder • ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis nicht erzielt wurde und einerseits die Verhandlung für gescheitert erklärt.
Unabhängig davon endet die Verhandlung spätestens mit Ablauf der Zuschlagsfrist.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu treten (§17 Abs.11 VgV).
Das Auswahlgremium setzt sich jeweils aus einem städtischen Vertreter bzw. einer städtischen Vertreterin des Verwaltungsvorstandes, der Stabsstelle und der zentralen Vergabestelle zusammen.