203177-2021 - ErgebnisDeutschland-Höhr-Grenzhausen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 79/2021 23/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Höhr-Grenzhausen
Postanschrift: Rathausstr 48
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@hoehr-grenzhausen.de
Telefon: +49 2624 / 104-230
Fax: +49 2624 / 104-89
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hoehr-grenzhausen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planungsleistungen für den Neubau eines Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrums in der Stadt Höhr-Grenzhausen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bei dem geplanten Baukörper handelt es sich um ein barrierefreies, zweigeschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss ohne Unterkellerung und einer Brutto-Grundfläche von ca. 2 028 qm (BGF n. DIN 277) bzw. einem Brutto-Rauminhalt (BRI n. DIN 277) von ca. 7 157 cbm. Die Beschreibung „Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum“ lässt Rückschlüsse auf die Nutzungsvielfalt des Objektes zu. In dem Gebäude sind der städtische Kinderhort (1 Gruppe), das Jugendzentrum „Zweite Heimat“ mit seinen Büro-, Beratungs- und Unterrichtsräumen und ein großer, multifunktional nutzbarer Veranstaltungsraum vorgesehen. Gepaart ist diese Nutzung mit einem Seniorencafé als Treffpunkt von Jung und Alt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 139 163,44 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Hauptort der Ausführung: 56203 Höhr-Grenzhausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Planungsleistungen für die Planung der technischen Ausrüstung.
Die Vergabe der verfahrensgegenständlichen Planungsleistung erfolgt im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV.
Die Leistungsphasen 1-4 (Objektplanung) sind im Zuge der Erstellung der Antragsunterlagen zur Beantragung von Zuwendungsmitteln des Landes und Bundes abgeschlossen. Der Bauantrag wurde bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Nach der Projektplanung ist der überwiegende Teil der Planungsleistungen für die erste Hälfte des Jahres 2021 vorgesehen, so dass eine Realisierung (bezugsreife Fertigstellung des Gebäudes) bis zum Herbst 2023 realisiert werden kann und muss.
Die Maßnahme ist aufgrund der gewährten und zeitlich befristeten Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz zwingend bis zum 28.2.2024 komplett abzurechnen. Aus diesem Grund hat die geprüfte Rechnungslegung sämtlicher Leistungen abschließend und vollständig bis zum 31.1.2024 zu erfolgen. Sollten die Leistungen nicht fristgerecht abgerechnet werden, ist ein Verfall von Zuwendungsmittel die Folge.
Es wird eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen beabsichtigt. Die Leistungsstufe I umfasst die LP 1-5, die Leistungsstufe II die LP 6-7 und die Leistungsstufe III die LP 8-9 der HOAI § 55 in der geltenden Fassung.
Das Vorhaben wird der Honorarzone II, Mindestsatz, gem. § 56 HOAI für Gebäude mit den entsprechenden Planungsanforderungen zugeordnet. Die anrechenbaren Baukosten belaufen sich, nach Kostenberechnung DIN 276, auf 0,75 Mio. EUR (Kostengruppe 400).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepterstellung / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung, weitere Leistungsstufen abzurufen.
Die Leistungsstufe II umfasst die LP 6-7 und die Leistungsstufe III die LP 8-9 der HOAI § 55 in der geltenden Fassung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufe zu erbringen wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 252-636332
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
31/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: IPROconsult GmbH
Ort: Bergisch-Gladbach
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 139 163,44 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:
— Stufe 1: Sie bewerben Sich mit den geforderten Unterlagen bis zum unter Pkt. IV.2.2) genannten Datum bei der Vergabestelle,
— Stufe 2: Nach Prüfung der Unterlagen und Zulassung zum Verfahren erhalten die geeignetsten Bewerber eine Aufforderung zur Angebotserstellung.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Teilnahmeantrags elektronisch über die Vergabeplattform „subreport“, unter dem in der Bekanntmachung (Ziffer I.3) mitgeteilten Link (Elvis ID) oder schriftlich in Textform, an die o. g. Kontaktstelle darauf hinzuweisen.
Bieteranfragen sollten spätestens 7 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, in schriftlicher Form, gestellt werden und werden grundsätzlich über die Vergabeplattform beantwortet. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Teilnahmefrist/Angebotsfrist bei der Plattform informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes von der Wertung.
Im Falle der Bewerbung einer Bietergemeinschaft aus mehreren Bietern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die von der Bewerbergemeinschaft angebenden Kontaktdaten des bevollmächtigten Vertreters.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldernisch.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/04/2021