Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung bei der Bearbeitung von naturschutzfachlichen Fragestellungen im Zuständigkeitsbereich des APV.
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Dezernat 3
Kreis- und Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Wege, Eisenbahnen, Häfen, Flughäfen
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Es wird für das vorgenannte Dezernat ein Rahmenvertragspartner benötigt.
Deshalb sollen zur Unterstützung in behördlichen Entscheidungsprozessen externe Dienstleister als Verfahrenshelfer eingesetzt werden und mit verschiedenen umweltfachlichen Aufgaben (u.a. UVP Vorprüfung, Scooping, UVP) vom Auftrag gebenden Dezernat betraut werden. Erwartet wird auch der Entwurf von Textteilen für Entscheidungen im Rahmen der Zuständigkeit der Dezernate unter Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben.
Um die behördliche Entscheidungsfindung adäquat unterstützen und begleiten zu können, sind gemäß folgender Leistungsbeschreibung insbesondere die näher spezifizierten Qualifikationen und Expertisen erforderlich. Die geforderten naturschutzfachlichen Themen und Leistungen erfordern in hohem Maße Erfahrungen und Kenntnisse, die die folgenden Fachrichtungen o.ä. voraussetzen (beispielhafte Aufzählung):
• Landschaftsplanung,
• Geowissenschaften, wie z. B. Geographe mit Schwerpunkte der physischen Geographie
• Biologie,
• Umweltwissenschaften
Zu dem konkreten Aufgabenbereich des externen Dienstleisters gehört insbesondere die Unterstützung des sachlich zuständigen Dezernats bei der Erstellung von Entscheidungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Beratung in allen UVP-rechtlichen Fragestellungen.
Das APV hat insbesondere folgende gesetzliche Aufgaben nach dem UVPG:
• Feststellung der UVP-Pflicht
• Festlegung des Untersuchungsrahmens
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Darüber hinaus kann das APV Unterstützung aus den folgenden Fachbereichen anfragen:
• Gewässerkunde
• Aquatische Ökosysteme
• Umweltverträglichkeitsstudien,
• Landschaftspflegerische Begleitpläne,
• Artenschutzfachbeiträge
• wasserrechtliche Beiträge,
• Umweltbaubegleitung,
Zudem setzen wir detaillierte Kenntnisse im Umgang mit geografischen Informationssystemen (GIS) voraus. Die für die Bearbeitung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse der Amtssprache Deutsch (§ 82a Absatz 1 LVwG, § 23 Absatz 1 VwVfG) in Schrift und Wort setzen wir voraus.
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Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) für die gesamte Vertragslaufzeit beläuft sich je Los auf max. 80.000,00 €. Bei Erreichen des Höchstwertes im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Ein Anspruch auf Abnahme eines Mindestwertes besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistung.
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Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann:
Die Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ist zulässig. Es wird allerdings pro Auftragnehmer maximal 1 Los beauftragt, da der Umfang der Arbeiten sehr umfangreich ist. Die genaue Beschreibung, nach welchem Verfahren die Zuschlagserteilung erfolgt, finden Sie unter Punkt VI.3).