Beschreibung der Beschaffung
Die Kursbuchstrecke (KBS) 681 Saarbrücken – Lebach-Jabach ist zwischen der Wemmetsweiler Kurve und Lebach-Jabach zurzeit nicht mit Bahnstrom 15 kV 16,7 Hz elektrifiziert. Nach der europaweiten Ausschreibung des Elektro-Netzes Saar RB Los 2 sollte die vorgenannte Strecke zeitnah elektrifiziert sein. Entgegen ursprünglicher Annahmen wird sich die Elektrifizierung verschieben; ein genauer Termin der Fertigstellung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Für den Übergangszeitraum sollen auf der Strecke sechs traktionsfähige Batterie-Elektrische Triebfahrzeuge eingesetzt werden, die unter Ausnutzung der elektrifizierten Abschnitte dieser Strecke Akkumulatoren im Fahrzeug aufladen, um die darin gespeicherte Energie für den Betrieb auf dem nicht elektrifizierten Streckenabschnitt zu nutzen.
Die Betriebsaufnahme erfolgte für die RB 72 vollständig zum internationalen Fahrplanwechsel am 12.12.2021.
Die Verpflichtung zur Erbringung der Betriebsleistungen endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2026, voraussichtlich am 12.12.2026. Davon abweichend hat der AT das einseitige Recht, eine Verlängerung der Betriebsdauer bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2031, voraussichtlich am 13.12.2031, zu verlangen. Des Weiteren hat der AT das einseitige Recht, eine weitere Verlängerung der Betriebsdauer bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2034, voraussichtlich am 10.12.2034, zu verlangen. Falls es in den genannten Jahren keinen internationalen Fahrplanwechsel geben sollte, endet die Betriebsdauer jeweils zum 31.12. des Jahres. Der AT hat sich im Rahmen der Verhandlungsgespräche bereits für die Option der Betriebsdauer bis 2034 entschieden. Ausschlaggebend hierfür war eine bessere Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Verteilung der Vorlaufkosten sowie auf die Nutzung der Fahrzeugförderung.
Vergeben wird ein Netto-Verkehrsvertrag. Die Fahrausweiseinnahmen aus der Erfüllung der vertraglichen SPNV-Angebote gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Verkehrsunternehmens und stellen insoweit dessen unternehmerisches Risiko dar. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Die Infrastrukturkosten für Trassen und Stationen der DB Netz AG bzw. der DB Station & Service AG werden durch den Aufgabenträger ausgeglichen. Ausnahmen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es sind Neu- und Gebrauchtfahrzeuge zugelassen. Um bei einer zukünftigen Elektrifizierung auch verkehrlich, wirtschaftlich und betrieblich sinnvolle Durchbindungen mit den Fahrzeugen der RB-Linie 72 zu den Linien des Elektro-Netz Saar RB Los 2 herstellen zu können, wurde im Rahmen der Verhandlungen mit den Bietern besprochen, inwieweit die eingesetzten Fahrzeuge mit den im Elektro-Netz Saar RB Los 2 eingesetzten Fahrzeugen traktionsfähig sein können.