203443-2021 - ErgebnisDeutschland-Rotenburg an der Fulda: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
OJ S 79/2021 23/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Rotenburg an der Fulda
Postanschrift: Marktplatz 15
Ort: Rotenburg an der Fulda
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gotthold Rechtanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: info@gotthold.de
Telefon: +49 6421-3039027
Fax: +49 6421-270768
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gotthold.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ingenieurleistung Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung Neubau KiTa Rotenburg, Ortsteil Braach
Referenznummer der Bekanntmachung: Rotenburg_KiTa_Braach-TGA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ingenieurleistung Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung Neubau KiTa Rotenburg, Ortsteil Braach für alle anfallenden Anlagengruppen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Hauptort der Ausführung: Ortsteil Braach der Stadt Rotenburg a. d. Fulda am Ortsausgang Richtung Alheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Rotenburg a. d. Fulda beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Braach. Nach den derzeitigen Bedarfsermittlungen der Stadt Rotenburg a. d. Fulda müssen 5 zusätzliche Gruppen geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um 2 Kindergartengruppen sowie drei Kinderkrippengruppen. Nach Abwägung aller äußeren Einflussfaktoren, wie Leistungsfähigkeit der Andienung, Platzbedarf für den Erweiterungsbau, Parkraum für das Personal sowie Eltern, Denkmalschutz und weiteren, hat sich die Stadt zu einem Neubau an einem geeigneten Standort im Ortsteil Braach entschieden. Das Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Braach und befindet sich im Besitz der Stadt Rotenburg a. d. Fulda. Ein Gründungsgutachten wurde in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen im 1. Quartal 2021 vorliegen. Die Kampfmittelfreiheit wurde beim RP Darmstadt angefragt. Hier liegt noch kein Ergebnis vor. Der Standort verfügt über eine äußerst leistungsfähige Andienung, das Gelände und seine Größe lassen einen ebenerdigen eingeschossigen Neubau zu und genügt somit im Besonderen den Ansprüchen an den Brandschutz, die behindertengerechten, barrierefreien Zugänglichkeiten sowie eine im städtischen Interesse liegende sparsame Realisierbarkeit. Überdies bestehen je nach Planung und Ausführung einfache Möglichkeiten für Erweiterungen. Über das Außengelände können die Erzieher*innen mit den Kindern die Fuldaauen ohne Querung oder Nutzung von befahrenen öffentlichen Straßen erreichen, um entsprechende Lerneinheiten in der Natur durchzuführen und die Bewegung im freien Gelände anzuregen. Durch die unmittelbar angrenzende städtische Bebauung Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda können vorhandene Infrastrukturen teilweise gemeinsam genutzt werden. So soll die Andienung über die vorhandene Zufahrt zu den Gebäuden der Stadtwerke Rotenburg a. d. Fulda erfolgen. Weitere Synergieeffekte im Hinblick auf Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommunikation werden geprüft. Ebenfalls ist die Errichtung eines Nahwärmenetzes denkbar. Sämtliche Bauarten, z. B. Massivbauweise, Holzrahmenbauweise, Metallrahmenbauweise sind zugelassen, solange sie den Anforderungen der Unfallkasse hinsichtlich Lärm-, Wärme- und Arbeitsschutz entsprechen. Das Baugrundstück umfasst eine Fläche von ~ 5 000 m2. Pro Gruppe wird mit einem Raumangebot inkl. der Nebenräume von 220 m2 gerechnet, so dass ein Gesamtraumangebot von ~ 1 100 m2 entstehen soll. Hierbei sind berücksichtigt neben den eigentlichen Gruppen- und Gruppennebenräumen auch Ruhe-, Schlaf- und Spielräume, Pflege- und Sanitärbereiche, Mehrzweckräume z. B. für therapeutische Nutzung, Sport- und Bewegungsraum, Küche und Vorratsraum, Räume für die Kitaleitung sowie für das Personal, Eingangsbereiche und Flure, Hauswirtschaftsraum, Elterncafé, Räume für Elterngespräche, sowie entsprechende Personal WC`s, Abstellräume für Kinderwagen, u.a., sämtlich alle den einschlägigen Vorschriften genügend. Somit bleiben ~ 3 000 m2 für Parkraum und Außengelände. Das direkt am Gebäude anschließende Außengelände soll in die folgenden drei Bereiche gegliedert sein: Außengelände Kindergartenkinder, Außengelände Kinderkrippenkinder und ein gemeinsam genutzter Bereich. Das Gebäude soll in eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Um Niveaugleichheit mit den Gebäuden der Stadtwerke und somit Höhenunterschiede zu vermeiden, soll das vorhandene Gelände leicht angehoben werden. Das bereits vorhandene, zusätzliche angrenzende Außengelände (Spiel- und Aufenthaltsbereich) von ~1 000 m2, mit seinem vorhandenen Obstaltholzbaumbestand, welcher im Sommer Schatten spendet, sowie das direkt am Gelände fließende Kleingewässer „Ringbach“, ist für die pädagogische Arbeit von außerordentlicher Bedeutung für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und kann überdies zur Außengeländeplanung genutzt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Er kann die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. In der Schlussphase des Verfahrens müssen noch so viele Angebote vorliegen, dass der Wettbewerb gewährleistet ist, sofern ursprünglich eine ausreichende Anzahl von Angeboten oder geeigneten Bietern vorhanden war.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 023-055691
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Ingenieurleistung Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung Neubau KiTa Rotenburg, Ortsteil Braach
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: G-TEC Ingenieure GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 60
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: vertrieb@gtec.de
Telefon: +49 271338830
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/04/2021