203479-2021 - ErgebnisDeutschland-Ortenberg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
OJ S 79/2021 23/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Ortenberg
Postanschrift: Lauterbacher Straße 2
Ort: Ortenberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: p.heidenreich-herrmann@ortenberg.net
Telefon: +49 6046800029
Fax: +49 6046800080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http:///www.ortenberg.net
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kernbereichsmanagement für die städtbaulichen Entwicklungsgebiete Stadt Ortenberg, Gemeinde Hirzenhain, der Gemeinde Gedern im Städtebauförderporgramm „Lebendige Zentren“ vorher „Aktive Kernbereiche“
Referenznummer der Bekanntmachung: KernBereichManagement
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Kommunen Ortenberg, Hirzenhain und Gedern wurden interkommunal im Nov. 2019 in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ vorher „Aktive Kernbereiche“ aufgenommen.
Die Leistung umfasst die Koordination, Gesamtsteuerung der sich aus dem integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) ergebenden Einzelmaßnahmen und -projekte, sowie optional die treuhänderische Steuerung der Fördermaßnahmen innerhalb der 3 vorläufigen Fördergebiete in Ortenberg, Hirzenhain und Gedern (vgl. Download). > Kernbereichsmanagement.
Die Erbringung der Leistung erfolgt im enger Abstimmung mit den 3 Kommunen, der Lokalen Partnerschaft und der Förderstelle.
Der Leistungserbringer ist hierbei der 1.Ansprechpartner bei allen Belangen, die das interkommunale Projekt betreffen und fungiert als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 120 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
66161000 Treuhandverwaltung, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung: 63683 Ortenberg und 63697 Hirzenhain und 63688 Gedern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Kommunen Ortenberg, Hirzenhain und Gedern wurden interkommunal im Nov. 2019 in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ vorher „Aktive Kernbereiche“ aufgenommen.
Die Leistung umfasst die Koordination, Gesamtsteuerung der sich aus dem integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) ergebenden Einzelmaßnahmen und -projekte, sowie optional die treuhänderische Steuerung der Fördermaßnahmen von 3 vorläufigen Fördergebieten in Ortenberg, Hirzenhain und Gedern (vgl. Download). > Kernbereichsmanagement.
Die Erbringung der Leistung erfolgt im enger Abstimmung mit den 3 Kommunen, der Lokalen Partnerschaft und der Förderstelle.
Der Leistungserbringer ist hierbei der 1.Ansprechpartner bei allen Belangen, die das interkommunale Projekt betreffen und fungiert als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren.
Insbesondere sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Die Gesamtsteuerung der sich aus dem integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) ergebenden Einzelmaßnahmen und -projekte. Dazu gehören insbesondere die Beratung bei der Umsetzung von Einzelprojekten, die Steuerung der Umsetzung der Einzelprojekte, Finanzplanung von Planungs- und Bauaufträgen unter enger Abstimmung mit dem Auftrag- und dem Fördermittelgeber. Initiierung und Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit in Form lokaler Partnerschaften für die Dauer der Beauftragung. Diese bestehen aus den öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die wesentlichen Aufgaben hierbei sind der Initiierungsprozess, die Erarbeitung einer Geschäftsordnung, Vor- und Nachbereitung, sowie Dokumentation von Arbeitstreffen. Vorbereitung von Beschlussfassungen für die kommunalen Gremien und das Erstellen von Zwischenberichten:
— Jährliche Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms, inkl. der Vorbereitung von Mittelabrufen,
— Hilfestellung bei der Akuisition weiterer Fördermittel aus anderen Förderprogrammen,
— Moderation und Vermittlung des Stadtumbauprozesses durch Vorort stattfindende, regelmäßige Beratungsangebote,
— Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Steuerungsrunden mit den Verantwortlichen der Verwaltung aller 3 Kommunen im Rahmen eines Jour-Fix,
— Dokumentation des Stadtentwicklungsprozesses über die Vertragslaufzeit in Form einer fortschreibbaren Broschüre,
— Erstellung und Pflege einer Projekthomepage, die ebenso als Beteiligungsformat verwendet werden kann,
— Finanzplanung der Einzelprojekte des ISEK und Fortschreibung der Kosten- und Finanzübersichten,
— Führen eines treuhänderischen Einnahmen- und Ausgabenkontos, vorbehaltlich eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlungen der 3 Kommunen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Kenntnis der regionalen und lokalen Strukturen / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Preis (Honorar) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Projekteams / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 15
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK der 3 Kommunen liegt zur Prüfung vor.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 184-444222
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Kern 01
Bezeichnung des Auftrags:
Kernbereichsmanagement für die Umsetzung Städtebauförderung „Lebendige Zentren-Oberes Niddertal“
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ProjektStadt Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alte Mainzer Gasse 37
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: post@naheimst.de
Telefon: +49 69678674-0
Fax: +49 69678674-51142
Internet-Adresse: www.nh-projektstadt.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 120 000,00 EUR / höchstes Angebot: 120 000,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Interessensbekundung sind die in Ziffer III.1) genannten Erklärungen bzw. Nachweis beizufügen nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens ist beabsichtigt, die ausgewählten Bewerber zur Angbeotsabgabe aufzufordern. Erst in diesem zweiten Schritt sind auch die Nachweise der unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien sowie ein preisliches Angebot vorzulegen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen!
Die Teilnahme ist unverbindlich. Mit dem Interessensbekundungsverfahren und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern durch die Bewerbung entstehen, ist ausgeschlossen.
Verspätet eingehende Interessenbekundungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/04/2021