203617-2022 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 75/2022 15/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: itko@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesanstalt für Straßenwesen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
1530-3.2.8.1/2021 - FLS - Harmonisierung der Fachobjekte
Referenznummer der Bekanntmachung: 1530-3.2.8.1/2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit dem OKSTRA® existiert eine Klassifizierung von Straßenobjekten, die bisher in den Bereichen Bestandserfassung und Entwurf eingesetzt werden. Zur Darstellung sowie zum Im- und Export von Fachobjekten werden aktuell sogenannte "allgemeine Geometrieobjekte" des OKSTRA® verwendet.
Bestandteil des Objektes ist ein Code („Fachbedeutung“), der die Angabe der inhaltlichen Bedeutung trägt. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Liste der jeweils zu vergebenden Fachbedeutungen. Zur Anwendung der BIM-Methode im Straßen- und Verkehrswesen ist die einheitliche Definition und Verwendung von Objektklassen, ihren Attributen und Beziehungen untereinander jedoch elementar und daher erforderlich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Lastenheft (35_FLS_-_Leistungsbeschreibung.pdf).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 140 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist ein EVB-IT Dienstvertrag für die Erstellung eines bundesweit homogenen Kataloges der Objektklassen einschließlich entsprechender Dokumentationen, die sich aus der Ablösung der Fachbedeutungslisten ergeben.
Dieser einheitliche Katalog der Objektklassen wird in Abstimmung mit den Bundesländern erstellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Lastenheft (35_FLS_-_Leistungsbeschreibung.pdf).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
- Erstellung weiterer Objektklassendokumentationen (je 5 Stück) - siehe Leistungsbeschreibung 4.d)
- Vorbereitung und Durchführung von zweitägigen Besprechungen des AN mit dem AG innerhalb Deutschlands; es werden max. 6 Besprechungen angenommen, siehe Leistungsbeschreibung 4.e)
- Vorbereitung und Durchführung von eintägigen Besprechungen des AN mit dem AG innerhalb Deutschlands; es werden max. 6 Besprechungen angenommen, siehe Leistungsbeschreibung 4.e)
- Vorbereitung und Durchführung von Online Besprechungen des AN mit dem AG; es werden max. 6 Besprechungen angenommen, siehe Leistungsbeschreibung LB 4.e)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabestelle geht von einem hypothetisch möglichen Maximalauftragswert aus, der bis zu 50% über dem unter II.1.5 angegebenen Wert liegen kann. Der somit hypothetisch mögliche Maximalauftragswert i.H.v. 210.000 € wird über die maximal mögliche Laufzeit des Vertrages jedoch mit einer sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit erwartet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 107-280893
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1530-3.2.8.1/2021
Bezeichnung des Auftrags:
1530-3.2.8.1/2021 - FLS - Harmonisierung der Fachobjekte
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Zentrum für angewandte Forschung und Technologie e.V. (ZAFT e.V.)
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Niedrigstes Angebot: 195 380,00 EUR / höchstes Angebot: 195 380,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/04/2022