20375-2021 - ErgebnisDeutschland-Lauda-Königshofen: Bauliche Anlagen
OJ S 10/2021 15/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lauda-Königshofen
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97922
Land: Deutschland
E-Mail: oliver.litterer@lauda-koenigshofen.de
Telefon: +49 93435015440
Fax: +49 93435015998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lauda-koenigshofen.de/
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Tauber
Postanschrift: Am Wört 1
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
E-Mail: info@wvmt.de
Telefon: +49 9341895958-1
Fax: +49 9341895958-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvmt.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales Beschaffungsrecht:
Deutschland
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FA03-BA02-BA03: Bauwerke, baul. Teil: PW Königshofen, Br. Königshofen, PW Lauda Süd
Referenznummer der Bekanntmachung: 03-EV-19-BW-BA02-BA03
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45223200 Bauliche Anlagen - KA10
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
— Los 1: Bauwerke, baulicher Teil: Neubau Pumpwerk Königshofen, Neubau Brunnen Königshofen,
— Los 2: Bauwerke, baulicher Teil: Umbau Pumpwerk Lauda Süd.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
FA03, BA02-BA03, Los 1
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45223200 Bauliche Anlagen - KA10
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Hauptort der Ausführung: 97922 Lauda-Königshofen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: Bauwerke, baulicher Teil:
— Neubau Pumpwerk Königshofen: Außenmaße (l x b x h): ca. 8,8 x 10,6 x 4,9/7,9 m,
— Neubau Brunnen Königshofen: Außenmaße (l x b x h): ca. 4,3 x 3,6 x 2,9/4,4 m.
Bestehend aus:
Stahlbeton-, Beton-, Mauerwerk-, Holzarbeiten
Fliesen- und Estricharbeiten, Zimmerer-, Dachdeckerarbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Metallbau, etc.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
FA03, BA02-BA03, Los 1
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
45223200 Bauliche Anlagen - KA10
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Hauptort der Ausführung: 97922 Lauda-Königshofen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: Bauwerk, baul. Teil: Umbau Pumpwerk Lauda Süd
Bestehend aus:
— Abbrucharbeiten im Gebäude und außerhalb des Bauwerks
Demontage und Abbruch von: Stahlbeton, Beton, Metalleinbauten, Fliesen etc.
— Wiederherstellungsarbeiten:
Beton- und Stahlbetonarbeiten, Fliesen- und Estricharbeiten, Putz- und Malerarbeiten, Metallbau, etc.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 129-317532
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
FA03, BA02-BA03, Los 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
FA03, BA02-BA03, Los 1
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/09/2020
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Ausarbeitung der Angebote sind die Vergabeunterlagen zu verwenden, die per E-Mail unter oliver.litterer@lauda-koenigshofen.de bzw. post@lauda-koenigshofen.de ab dem 6.7.2020 angefordert werden können. Es wird nach Anforderung ein Link übermittelt, mittels dem die Vergabeunterlagen Unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die Unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe VI 4.1
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/01/2021