203816-2022 - ErgebnisDeutschland-Groß-Gerau: Marktforschung
OJ S 75/2022 15/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag für quantitative und qualitative Marktforschungsstudien
Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2021_018
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79310000 Marktforschung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auftraggeberin möchte die Sichtweise von Privatkunden, Firmenkunden, Leistungserbringern, Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner in strukturierter Form ermitteln. Von Interesse sind hierbei die Einstellungen, Bedürfnisse und Ansprüche der Gruppen, um die Optimierung und Weiterentwicklung von Produkten, Services und Leistungen im Wettbewerbsumfeld bedürfnisgerecht sicherzustellen.
Über ein Leistungsangebot von qualitativen und quantitativen Marktforschungsmethoden werden verschiedene Personengruppen zu verschiedenen Themen befragt. Hierzu wird ein Rahmenvertrag über diverse quantitative und qualitative Marktforschungsstudien geschlossen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die folgenden Marktforschungsmethoden sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
Qualitativen Methoden
- Telefonische Befragung (CATI)
- Persönliche Befragung (CAPI)
- Schriftliche Befragung (PAPI)
- Onlinebefragung (CAWI)
Qualitativen Methoden
- Gruppendiskussion
- Workshop
- Einzelinterviews
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1.a) DIN EN ISO 9001 der gleichwertige Zertifizierung / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: 1.b) DIN ISO 20252 oder gleichwertige Zertifizierung / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: 2.a) Projektleiterinnen/Projektleiter / Gewichtung: 9
Qualitätskriterium - Name: 2.b) Branchenerfahrung Projektleiterinnen/Projektleiter / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: 2.c) Methodenerfahrung Projektleiterinnen/Projektleiter / Gewichtung: 9
Qualitätskriterium - Name: 2.d) Allgemeine Analyseerfahrung Projektleiterinnen/Projektleiter / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: 2.e) Spezifische Analyseerfahrung Projektleiterinnen/Projektleiter und Datenanalystinnen/Datenanalysten / Gewichtung: 6
Qualitätskriterium - Name: 2.f) Stellvertretende Projektleiterin/Stellvertretender Projektleiter / Gewichtung: 3
Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 013-029656
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe MpPM (Bietergemeinschaft Produkt + Markt / MARKET phone)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Produkt + Markt GmbH & Co. KG
Postanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 15
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: MARKET phone GmbH & Co. KG
Postanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 15
Ort: Wallenhorst
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49134
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYLQ
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/04/2022