203848-2021 - AuftragsänderungDeutschland-München: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 79/2021 23/04/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de
Telefon: +49 8921862928
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.km.bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verlängerung der corona-bedingten Bereitstellung eines cloudbasierten Kommunikationswerkzeugs
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK; im Folgenden Auftraggeber genannt) benötigt während der „Corona“-bedingten Schulschließungen und „Corona“-bedingten Einschränkungen des Schulbetriebs in Ergänzung zu der von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ zur Verfügung gestellten pädagogischen Schulplattform eine zusätzliche cloudbasierte Kommunikationsplattform für interessierte „weiterführende“ bayerische Schulen sowie die Erbringung von damit verbundenen weiteren Dienstleistungen zur Unterstützung der Schulen bei der Aufrechterhaltung ihres Bildungsauftrags.
Unterstützt werden sollen dabei synchrone (Messenger-Dienste und Telefon- oder Videokonferenzen bei gleichzeitiger Dokumentenbearbeitung inkl. Bereitstellung entsprechender Online-Bearbeitungsprogramme) sowie asynchrone Kommunikationsformen (Messenger-Dienste, einfaches, strukturiertes Ablegen und Teilen von Dateien).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 08/05/2020 Ende: 30/04/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 095-227542

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: keine
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
16/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH (bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft bestehend aus Microsoft Deutschland GmbH und Microsoft Ireland Operations Ldt.)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH (bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft bestehend aus Microsoft Deutschland GmbH und Microsoft Ireland Operations Ldt.)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 0,01 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert des Auftrages/Loses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Werte werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für einen Eintrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/04/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der bestehende EVB-IT-System-Vertrag mit dem bisherigen Anbieter wird zu unveränderten Bedingungen bis zum 31.7.2021 fortgeführt.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/05/2021 Ende: 31/07/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0,01 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH (bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft bestehend aus Microsoft Deutschland GmbH und Microsoft Ireland Operations Ldt.)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH (bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft bestehend aus Microsoft Deutschland GmbH und Microsoft Ireland Operations Ldt.)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der abgeschlossene EVB-IT-System-Vertrag mit dem bisherigen Anbieter wird für den Zeitraum vom 1.5.2021 bis zum 31.7.2021 zu unveränderten Bedingungen fortgeführt.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
In Folge der weitergehenden pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebes, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren (Virusmutationen, „dritte Welle“, neuerlicher Distanzunterricht in großem Umfang), ist es erforderlich, die vom bisherigen Auftragnehmer bereitgestellte Kommunikationsplattform bis zum Ende des laufenden Schuljahres zur Verfügung zu stellen (Art. 72 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU). Ein Wechsel des Auftragnehmers kann zudem aufgrund des erheblichen zusätzlichen Aufwandes und dem damit einhergehenden Risiko einer Versorgungslücke im laufenden Schuljahr nicht erfolgen: Zur Schaffung eines soliden Übergangsszenarios zum Nachfolgewerkzeug („ViKo 2021“) ist eine Transitionsphase erforderlich, damit der reibungslose Übergang für die Schulen gerade mit Blick auf die massiven Beeinträchtigungen der schulischen Abläufe durch die 3. Welle der Corona-Pandemie abgesichert wird (Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU).
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR