Zusätzliche Angaben
VI.3.1) Fortführung von III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO- Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in bzw. Verkehrs-/Tief- bzw. Straßenbauingenieur*innen zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in / Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in bzw. Verkehrs-/Tief- bzw. Straßenbauingenieur*innen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über
die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
VI.3.2) Rückfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 29.10.2021, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform zu stellen.
VI.3.3) voraussichtliche Termine:
Ausgabe der Unterlagen: ab 25.11.2021; Kolloquium: 09.12.2021; Abgabe der Wettbewerbsunterlagen (digital): 14.02.2022; Preisgericht: 15.03.2022
VI.3.4 Preisgericht:
u.a. Fachpreisrichter*innen:
1. Oliver Martini, Baubürgermeister der Stadt Offenburg
2. Prof. Tim Rieniets, Hannover
3. Prof. Janna Hohn, Frankfurt
4. Jochen Köber, Stuttgart
5. Prof. Ulrike Böhm, Stuttgart/Berlin
6. Hille Krause, Hamburg
7. Prof. Hartmut Topp, Kaiserslautern
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU1RQHE