204505-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Gelsenkirchen: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
OJ S 75/2022 15/04/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail: spnv-vergabe@vrr.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirts. Herstellung & Lieferung von Triebzügen mit Batteriezellentechnologie einschl. Instandhaltung & langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 090-203557
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Nachbestellung und Auftragserweiterung um 10 Fahrzeuge vom sog. "Langtyp" im Rahmen des bereits vergebenen Auftrages über die integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von lokal emissionsfreien Triebzügen mit Batteriezellentechnologie („BEMU-Fahrzeuge“) einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 170 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34620000 Schienenfahrzeuge, 50224000 Instandsetzung von Schienenfahrzeugen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Hier beabsichtigen die Auftraggeber (Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur und Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge), 10 Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" im Rahmen des Auftrages über die "integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von lokal emissionsfreien Elektrotriebzügen einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr in NRW" nachzubestellen (einschließlich Instandhaltung und Verfügbarkeit).
Mit Zuschlag vom 05.07.2021 beauftragten die Auftraggeber den Hersteller, die Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A. (CAF), J.M. Iturrioz, 26, 20200 Beasain (Gipuzkoa), Spanien, mit Lieferung, Instandhaltung und Verfügbarkeit von 48 Fahrzeugen vom Typ "Langtyp" und 15 Fahrzeugen vom Typ "Kurztyp".
Die Auftraggeber beabsichtigen, diesen Auftrag um Leistungen für zusätzliche 10 Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" zum Einsatz in den Teilnetzen 3 und 4 zu erweitern. Durch die Auftragserweiterung erhöht sich die Vergütung um ca. € 170 Mio. (für Fahrzeuglieferung und Instandhaltung über die gesamte Vertragsdauer).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge werden die Ergänzungsvereinbarung zur Auftragserweiterung erst nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 3 GWB schließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
I. Sachverhalt
1. Zwischen den Auftraggebern und dem Hersteller, der Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A. (CAF), bestehen aufgrund eines wettbewerblichen, EU-weit bekanntgemachten Vergabeverfahrens ein Fahrzeugliefervertrag, ein Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag sowie ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Instandhaltung und Verfügbarkeit von Fahrzeugen zum Einsatz auf SPNV-Strecken in NRW.
2. Die Auftraggeber benötigen zum Einsatz auf weiteren Strecken (Teilnetze 3 und 4) 10 zusätzliche batterieelektrische Fahrzeuge. Hierfür kommen aus mehreren Gründen nur zusätzliche Fahrzeuge der bereits bei CAF beauftragten Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" in Betracht:
a) Die Fahrzeuge müssen BEMU-Fahrzeuge sein, da die für den Einsatz vorgesehenen Strecken nicht vollständig elektrifiziert sind. Dieselfahrzeuge scheiden aus ökologischen Gründen aus.
b) Die Fahrzeuge müssen wegen etwaiger späterer Netzzuschnitte "durchtauschbar", d.h. insbesondere baugleich, zu den bereits bestellten Fahrzeugen sein, um für das jeweilige EVU bei Netzzuschnitt eine einheitliche Flotte zu erhalten.
c) Die Fahrzeuge müssen auf den Linien RB 68 und RB 76 ab 12/2025 (Abschluss der Reaktivierung) eingesetzt werden. Binnen dieses Zeitraums kann kein anderer Hersteller Fahrzeuge konstruieren, die baugleich und durchtauschbar zu den bereits bestellten Fahrzeugen sind. Zudem verfügen andere Hersteller nicht über Aufträge von passfähigen Fahrzeugen (76cm Bahnsteighöhe und ca. 160 Sitzplätze).
3. Hauptelement der Auftragserweiterung sind die Lieferung zusätzlicher 10 baugleicher Fahrzeuge vom Typ "Langtyp" sowie die Instandhaltung und Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge bei gleichzeitiger proportionaler Erhöhung der Haftungsdeckel und der vom Hersteller beizubringenden Sicherheiten.
Dies konnten die Auftraggeber nicht in der ursprünglichen Ausschreibung vorhersehen. Die Auftraggeber wollten die Fahrzeuge als Teil eines anderen Vergabeverfahrens bestellen. Dieses verzögerte sich wegen Problemen des Infrastrukturbetreibers bei der Elektrifizierung der KBS 2100 (Oberleitungsinfrastruktur Coesfeld) und weiterer notwendiger Elektrifizierungsmaßnahmen.
II. Rechtmäßigkeit
Die Auftraggeber sind der Ansicht, dass der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zur Auftragserweiterung mit den oben dargestellten wesentlichen Inhalten ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und kein erneutes Vergabeverfahren erfordert.
1. Es handelt sich bereits nicht um Änderungen der mit dem Hersteller geschlossenen Verträge, sondern um die Anwendung der vertraglichen (und gesetzlichen) Regelungen. Sowohl der Fahrzeuglieferungsvertrag als auch der Instandhaltungs- und Verfügbarkeitsvertrag sehen umfassende Leistungsänderungsklauseln vor, die auch eine Nachbestellung von Fahrzeugen einschließlich Instandhaltung und Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge umfassen.
2. Selbst wenn es sich um Vertragsänderungen handeln würde, wären dies keine wesentlichen Auftragsänderungen i.S.d. § 132 Abs. 1 GWB. Das wirtschaftliche Gleichgewicht der Verträge zwischen den Auftraggebern und dem Hersteller ändert sich nicht. Die Mehrvergütung für die Auftragserweiterung bemisst sich entsprechend der vertraglichen Regelungen nach den nachgewiesenen notwendigen Kosten zzgl. einer vertraglich festgelegten Gewinnmarge.
3. Selbst wenn es wesentliche Auftragsänderungen wären, wären diese hier nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3 GWB zulässig. Aufgrund der technischen Voraussetzungen kommt ein Wechsel des Auftragnehmers weder aus wirtschaftlichen noch aus technischen Gründen in Betracht und dieser wäre - wenn überhaupt möglich - mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden. Die Auftraggeber konnten damals auch nicht die Notwendigkeit der Auftragserweiterung vorhersehen (s.o.).
Die Aufgabenträger werden keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 090-203557

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
12/04/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, S.A. (CAF)
Postanschrift: J.M. Iturrioz, 26
Ort: Beasain (Gipuzkoa)
NUTS-Code: ES212 Gipuzkoa
Postleitzahl: 20200
Land: Spanien
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 170 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Neben dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur ist der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Eigenbetrieb Infrastruktur und Fahrzeuge, Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna, Auftraggeber.
2. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellten Anpassungen aus den ebenfalls dort genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart, also "vergeben", werden dürfen. Sie beabsichtigen daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 sind Schätzwerte, da die genaue Vergütung aufgrund einer Preisgleitklausel noch nicht feststeht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB).
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/04/2022