204642-2023 - ErgebnisDeutschland-Dresden: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
OJ S 68/2023 05/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Postanschrift: Archivstraße 1
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@smr.sachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smr.sachsen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungsstelle für Menschen mit Mobiltitätseinschränkungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen sowie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.
Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine
Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 055 462,18 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis und die Landkreise Mittelsachsen und Zwickau
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Chemnitz, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen
sowie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften
Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener
Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.
Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine
Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle über die voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkungen auf Grundlage eines ärztlichen
Gutachtens oder einer sozialrechtlichen Feststellung sowie Erforderlichkeit und Angemessenheit der geplanten Umbaumaßnahmen.
Die Fachkunde der Beratungsstelle muss folgende Themenbereichen umfassen:
- Kenntnis der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
- Kenntnis über mögliche Mobilitätseinschränkungen und deren mögliche Nachweise,
- Kenntnis über die Auswirkungen möglicher Mobilitätseinschränkungen auf die Nutzung einer Wohnung und die besonderen Bedarfe im
Wohnbereich sowie
- vertiefte Kenntnisse in der Beurteilung von Barrieren im Wohnungen sowie der Möglichkeiten zum Umbau in Orientierung an Kapitel 5 der DIN
18040-2.
Die Beratungsstelle soll eine individuelle Beratung und Unterstützung der Antragsteller bieten. Zudem soll sie die Antragsteller über die
Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Förderung beraten und im Falle einer Antragsstellung im Rahmen einer Vorprüfung das Vorliegen der
materiellen Zuwendungsvoraussetzungen prüfen und das Prüfergebnis in einer Bestätigung dokumentieren.
Hierzu gehört die Klärung, ob der Antragsteller Zuwendungen nach der genannten Richtlinie erhalten kann (Einkommen, Wohnungsgröße).
Weiterhin ist zu beurteilen, ob eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung beim Antragssteller oder seiner Angehörigen vorliegt, die
einen Anpassungsbedarf für die Wohnung bedingt, sowie eine Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Hindernisse
im Wohnraum sinnvoll zu beseitigen. Die Baumaßnahmen müssen grundsätzlich der DIN 18040-2 entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Dresden und die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Dresden, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen sowie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.
Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine
Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle über die voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkungen auf Grundlage eines ärztlichen
Gutachtens oder einer sozialrechtlichen Feststellung sowie Erforderlichkeit und Angemessenheit der geplanten Umbaumaßnahmen.
Die Fachkunde der Beratungsstelle muss folgende Themenbereichen umfassen:
- Kenntnis der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
- Kenntnis über mögliche Mobilitätseinschränkungen und deren mögliche Nachweise,
- Kenntnis über die Auswirkungen möglicher Mobilitätseinschränkungen auf die Nutzung einer Wohnung und die besonderen Bedarfe im
Wohnbereich sowie
- vertiefte Kenntnisse in der Beurteilung von Barrieren im Wohnungen sowie der Möglichkeiten zum Umbau in Orientierung an Kapitel 5 der DIN
18040-2.
Die Beratungsstelle soll eine individuelle Beratung und Unterstützung der Antragsteller bieten. Zudem soll sie die Antragsteller über die
Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Förderung beraten und im Falle einer Antragsstellung im Rahmen einer Vorprüfung das Vorliegen der
materiellen Zuwendungsvoraussetzungen prüfen und das Prüfergebnis in einer Bestätigung dokumentieren.
Hierzu gehört die Klärung, ob der Antragsteller Zuwendungen nach der genannten Richtlinie erhalten kann (Einkommen, Wohnungsgröße).
Weiterhin ist zu beurteilen, ob eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung beim Antragssteller oder seiner Angehörigen vorliegt, die
einen Anpassungsbedarf für die Wohnung bedingt, sowie eine Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Hindernisse
im Wohnraum sinnvoll zu beseitigen. Die Baumaßnahmen müssen grundsätzlich der DIN 18040-2 entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Leipzig, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen (RL Wohnraumanpassung – RL WRA) sollen Zuschüsse für den Umbau von einzelnen Miet- oder Eigentumswohnungen
sowie von Einfamilienhäusern an deren Bewohner ausgereicht werden, die aufgrund einer eingetretenen, voraussichtlich dauerhaften
Mobilitätseinschränkung den Umbau ihres Wohnraums benötigen. Ziel der Förderung ist, dass die Menschen trotz eingetretener
Mobilitätseinschränkungen weiter in ihrem Wohnraum leben können.
Bewilligungsstelle für die Gewährung der Zuschüsse ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Antragstellung erfordert eine
Bestätigung einer fachkundigen Beratungsstelle über die voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkungen auf Grundlage eines ärztlichen
Gutachtens oder einer sozialrechtlichen Feststellung sowie Erforderlichkeit und Angemessenheit der geplanten Umbaumaßnahmen.
Die Fachkunde der Beratungsstelle muss folgende Themenbereichen umfassen:
- Kenntnis der Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen,
- Kenntnis über mögliche Mobilitätseinschränkungen und deren mögliche Nachweise,
- Kenntnis über die Auswirkungen möglicher Mobilitätseinschränkungen auf die Nutzung einer Wohnung und die besonderen Bedarfe im
Wohnbereich sowie
- vertiefte Kenntnisse in der Beurteilung von Barrieren im Wohnungen sowie der Möglichkeiten zum Umbau in Orientierung an Kapitel 5 der DIN
18040-2.
Die Beratungsstelle soll eine individuelle Beratung und Unterstützung der Antragsteller bieten. Zudem soll sie die Antragsteller über die
Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Förderung beraten und im Falle einer Antragsstellung im Rahmen einer Vorprüfung das Vorliegen der
materiellen Zuwendungsvoraussetzungen prüfen und das Prüfergebnis in einer Bestätigung dokumentieren.
Hierzu gehört die Klärung, ob der Antragsteller Zuwendungen nach der genannten Richtlinie erhalten kann (Einkommen, Wohnungsgröße).
Weiterhin ist zu beurteilen, ob eine voraussichtlich dauerhafte Mobilitätseinschränkung beim Antragssteller oder seiner Angehörigen vorliegt, die
einen Anpassungsbedarf für die Wohnung bedingt, sowie eine Prüfung, ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die bestehenden Hindernisse
im Wohnraum sinnvoll zu beseitigen. Die Baumaßnahmen müssen grundsätzlich der DIN 18040-2 entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 030-086373
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 15-0452/23/10-2023/11682
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis und die Landkreise Mittelsachsen und Zwickau
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Postanschrift: Elisenstraße 12
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: sachsen@vdk.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 907 563,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 15-0452/23/10-2023/11685
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Dresden und die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V
Postanschrift: Michelangelostraße 2
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01217
Land: Deutschland
E-Mail: naumann@selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 633 613,45 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 15-0452/23/10-2023/13155
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:
Beratungsstelle im Bezugsgebiet Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/03/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Behindertenverband Leipzig e.V
Postanschrift: Bernhard-Göring-Str. 152
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04277
Land: Deutschland
E-Mail: g.jaehnig@gmx.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 907 563,03 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31/03/2023