Beschreibung der Beschaffung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Vertrages stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
- Strategieentwicklung und -beratung über alle Social-Media Kanäle
- Beratung und Betreuung bei der Weiterentwicklung der vorhandenen oder zukünftig relevanten Social-Media-Kanäle und Aktivitäten
- Erstellung von Contentkonzepten im Bereich Social-Media und das Online-Magazin der KNAPPSCHAFT
- Erstellung von kreativem Content für die Social-Media-Kanäle und das Online-Magazin (Bewegtbild, Audio, Grafiken und Animationen, ggfs. Livestreams von Veranstaltungen)
- Beratung und Entwicklung zu Maßnahmen/Aktionen zur Verkaufsförderung
- Recherche und Kauf von Bildern und Videos für den Content inklusive der benötigten Lizenzen
- Laufende Optimierung des Contents anhand vorher abgestimmter KPI’s und den Learnings aus den Reportings (Kosten-Nutzen-Analyse)
- Eigenständige Recherche von interessantem und zielgruppen- und nutzenorientierten Content
- Aufgreifen von aktuellen Themen und Trends
- Mitwirkung beim Community-Management
- Beobachtung und Analyse des Wettbewerbs und daraus resultierende Optimierungen für die KNAPPSCHAFT
- Entwicklung und Abstimmung von Briefingvorlagen und Workflows
- Enge und produktive Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern
- Durchführung/Teilnahme an Workshops zwecks interner Social-Media Strategieausarbeitungen für Fachbereiche
- Erstellung und Unterstützung bei regelmäßigen Reportings
- Bereitstellung von offenen Dateiformaten (zum Beispiel: .ai, .psd, .xd, .svg)
- Bereitstellung von Styleguides und Dokumentationen von Designs, Styles und Animationsstilen
- Alle Webangebote sind an die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) gebunden, daher sind bei der Eingabe die Regeln der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Arbeitsgrundlage zur Herstellung der Barrierefreiheit ist die Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung - BITV 2.0 vom 12. September 2011, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2019 geändert worden ist - eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Die Verordnung kann im Internet eingesehen werden unter http://
www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html