Bei dieser Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB handelt es sich um zusätzliche erforderliche Leistungen. Diese werden für den Ticketdienst und im Bereich SAP PVS Abrechnung/Folgeaktivitäten zwingend benötigt, da derzeit nicht genügend interne Ressourcen zur Verfügung stehen. Ein Dienstleisterwechsel ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Leistungen aufgrund der technischen Komplexitäten und des hohen Individualisierungsanteils eine umfängliche Transitionsphase benötigen, die einen massiven Zeitverzug und wesentlich erhöhte Kostenanteile nach sich ziehen würden. Des Weiteren betreffen diese Aufgaben den Umgang mit personenbezogenen Daten und daher ist die Zahl der Personen/Anbieter, die an diese sensiblen Daten (Personaldaten) gelangen können, so gering wie möglich zu halten bzw. zu vermeiden. Ein neuer Vergabewettbewerb (Ausschreibung) über alle SAP-Dienstleistungen (mehrere Lose) wird dieses Jahr vorbereitet und startet Anfang 2024. Für den Übergangszeitraum bis hin zum neuen Vertrags-/Leistungsbeginn, werden diese zusätzlichen Leistungen zur Durchführung der Aufgaben für die Bereiche Abrechnung/Folgeaktivitäten/Ticketdienst in der SAP Personalsoftware zwingend benötigt. Diese Leistungen sind wirtschaftlich und technisch nicht trennbar sowie nötig und unvermeidbar, daher erfolgt die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB an den bisherigen Auftragnehmer ZALARIS.