205113-2022 - WettbewerbDeutschland-Gelsenkirchen: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
OJ S 75/2022 15/04/2022
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Infrastrukturleistungen Tiefbau/ Rohrbau Gas+Wasser/ Kabelbau Strom/ Beleuchtung
Nationale Identifikationsnummer: DE 124978719
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Sebastian Brinkert
E-Mail: vergabestelle-sg1@gelsenwasser.de
Telefon: +49 209708-0
Fax: +49 209708-1717
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenwasser.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKD4YB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKD4YB
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauleistungen Gas/Wasser/Strom/Beleuchtung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Infrastrukturleistungen Tiefbau/ Rohrbau Gas+Wasser/ Kabelbau Strom/ Beleuchtung
Referenznummer der Bekanntmachung: 1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Infrastrukturleistungen Tiefbau/ Rohrbau Gas+Wasser/ Kabelbau Strom/ Beleuchtung Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Das GELSENWASSER-Qualifizierungssystem umfasst die Eignungsprüfung für nachfolgende Gesellschaften: GELSENWASSER AG GELSENWASSER ENERGIENETZE GmbH Vereinigte Gas-und Wasserversorgung GmbH Wasserwerke Westfalen GmbH Wassergewinnung Essen GmbH Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH Versorgungs- und Verkehrsbetrieb der Stadt Straelen Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bergkamen, Bönen GmbH Stadtwerke Unna GmbH Weserstadtwerke Service GmbH, Höxter
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das vorliegende Qualifizierungssystem soll den Auftraggebern bei der Beschaffung von immer wieder anfallenden Leistungen für den Tief-, Rohr- und Kabelbau an Wasser-, Gas- und Stromverteilungsanlagen sowie für die Straßenbeleuchtung einen geeigneten Bieterkreis aufzeigen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungsmatrix Qualitätssystem / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien, sind zusätzlich im Internet unter https://www.gelsenwasser.de/einkauf veröffentlicht und stehen dort zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung.
Soweit Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen. Die Vergabestelle
behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignung
gemacht hat, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder
beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektVO). In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise
des Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst in diesem Verfahren qualifiziert ist. Ferner sind entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen
Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.O.), Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K.O.*) ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern
vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/- ausführung nicht in Betracht.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Mit der Bewertungsmatrix zum Qualifizierungssystem.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Erfüllung der K.O und K.O* Fragen im Qualifizierungssystem.
III.2.3.
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDKD4YB
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.
4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/04/2022