205297-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Metallbauarbeiten – Stahlbauarbeiten - Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
OJ S 59/2026 25/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Schleiden
E-Mailvergabe@schleiden.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStahlbauarbeiten - Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
BeschreibungStahlbauarbeiten Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
Kennung des Verfahrensefa522ec-c2e4-4df8-b1aa-f50581dafe04
Interne Kennung2026_5004_BL_03.211.01/03.221.01/08.424.01-WAP027/030/056_O
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensEs werden keine Nebenangebote zugelassen Nachunternehmerleistungen werden zugelassen. Die Art und der Umfang der Teilleistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer benötigt werden, sind im Angebot zu bennen. Bietergemeinschaften werden zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Vertragsstrafen für die Überschreitung der Ausführungsfristen sind für jeden Werktag des Verzugs in Höhe von 0,1 % netto der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme, begrenzt auf 5 %, zu zahlen. Es werden Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B) verlangt. Ebenso Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche. Bürgschaften für die Vertragserfüllung und für die Mängelansprüche werden verlangt. Zuschlagskriterium ist zu 100% Preis. Fehlende Unterlagen und Nachweise werden NICHT nachgefordert.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Mühlenberg 1-3  
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYW5Z# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen1. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) Ich / Wir erkläre(n), dass - für mein / unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich / wir jedoch für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen. 2 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) - Ich / Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen. 3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
BetrugÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
KorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
ZahlungsunfähigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelStahlbauarbeiten - Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
BeschreibungCPV-Code:45262670-8 Metallbauarbeiten Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 10.04.2026 zugehen. nachträgliche Änderung aufgrund der Berichtigung des Bauzeitenplans zum 24.03.2026: Auf Grund der Verschiebung des Submissionstermins weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zuschlagerteilung sich ebenfalls verschiebt. Diese erfolgt wahrscheinlich in der 19 KW 26. Frist für die Vollendung der Leistung (abnahmereif zu stellen) ist in der 40. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Wiederaufbau des Schulzentrums Schleiden bestehend aus einer Zweifachturnhalle, der Grundschule Schleiden und der Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule). Der Gebäudekomplex wurde von der Flut im Sommer 2021 beschädigt. Betroffen waren das gesamte Untergeschoss und das gesamte Erdgeschoss mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 7.000qm. Die Arbeiten finden im laufenden Schulbetrieb statt. Schulhofflächen müssen immer in Teilen zur Verfügung stehen und der Busverkehr darf durch die Baustellentätigkeiten nicht behindert werden. Während der gesamten Bauzeit ist darauf zu achten, dass die Baustelle geschlossen bleibt. Dies ist durch geeignete Bauzäune und Bauzauntore sicherzustellen. Im Zuge des Wiederaufbaus wurde die Grundschule in Teilbereichen aufgestockt. Hier werden zwei neue Stahlaussentreppen benötigt. Die Astrid-Lindgren-Schule benötigt aus Brandschutzgründen ein zusätzliches Treppenhaus. Diese Treppenhaus, sowie die bestehenden Treppenhäuser müssen teilweise mit neuen Geländern ausgestattet werden. Baustelleneinrichtung, Bauzeiten Die Erschließung der Baustelle erfolgt über die Straße am Mühlenberg. Im Bereich der Parkplätze und Schulhöfe werden Baustelleneinrichtungsfläche abgegrenzt. Aufgrund des laufenden Schulbetriebs sind die Ferienzeiten für störende Baustellentätigkeiten zu nutzen. Folgende Bauzeiten sind aktuell vorgesehen: Geländer neues Treppenhaus ALS: März-April 2026 Stahlaussentreppe KGS: März-April 2026 Geländer KGS Bestand: Osterferien oder Sommerferien 2026 Stahlaussentreppe Aufstockung: März-April 2026 Geländer Aussentreppe Turnhalle: Juni 2026 Die angegebenen Ausführungszeiten stellen lediglich richtwerte dar und können je nach Termin der Auftragsvergabe abweichen. Berichtigung der Bauzeitplan zum 24.03.2024 Im Laufe der Ausschreibung haben sich Anpassungen in dem Bauzeitplan ergeben. Geländer neues Treppenhaus Astrid-Lindgren-Schule: Mai-Juni 2026 Stahlaußentreppe Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Katholische Grundschule Schleiden Bestand: Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung OGS an der Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle: Juli 2026 Die Baustelleneinrichtung ist vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baustelle ist täglich zu sichern. Die Absicherung von Lagerflächen obliegt dem AN.
Interne Kennung2026_5004_BL_03.211.01/03.221.01/08.424.01-WAP027/030/056_O
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten
Optionen
Beschreibung der OptionenJa, im Rahmen von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Mühlenberg 1-3  
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit25 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsNeben einer Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sollte folgendes aufgeführt werden: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Unternehmensinformationen (für statistische Zwecke) auf gesondertes Verlangen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen27/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYW5Z/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
NameDie Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine Holschuld der Bieter.
URLhttps://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYW5Z
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYW5Z
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote13/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin13/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsAuf der E-Vergabeplattform (Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen - Düren - Euskirchen - Heinsberg)
Eröffnungstermin — BeschreibungDie Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNoch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsBedingungen für die Ausführung des Auftrags 1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben (siehe Formular 522). 2. Russland Bezug Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben (Formular 523).
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Schleiden
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Schleiden
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Schleiden
Registrierungsnummer053660036036-31001-86
PostanschriftBlankenheimer Straße 2
StadtSchleiden
Postleitzahl53937
Land, Gliederung (NUTS)Euskirchen (DEA28)
LandDeutschland
Kontaktpersoninterne Vergabestelle
E-Mailvergabe@schleiden.de
Telefon+49 2445-89411
Fax+49 2445-89111
Internetadressehttp://www.schleiden.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailvkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 0221-147-3045
Fax+49 0221-147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungdba3e4f6-70d3-4275-ac9a-55a67399cab4-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungSehr geehrte Damen und Herren, bei der Einleitung des Verfahrens wurden folgende Ausführungsfristen (als Richtwerte) genannt: Geländer neues Treppenhaus ALS: März-April 2026 Stahlaußentreppe KGS: März-April 2026 Geländer KGS Bestand: Osterferien oder Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung: März-April 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle: Juni 2026 Im Laufe der Ausschreibung haben sich Anpassungen in dem Bauzeitplan ergeben. Geländer neues Treppenhaus Astrid-Lindgren-Schule: Mai-Juni 2026 Stahlaußentreppe Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Katholische Grundschule Schleiden Bestand: Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung OGS an der Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle: Juli 2026 zusammenfassend: Erfüllungsort alter Bauplan Aktualisierter Bauplan Geländer neues Treppenhaus Astrid-Lindgren-Schule März-April 2026 Mai-Juni 2026 Stahlaußentreppe Katholische Grundschule Schleiden März-April 2026 Mai 2026 Geländer Katholische Grundschule Schleiden Bestand Osterferien oder Sommerferien 2026 Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung OGS an der Katholische Grundschule Schleiden März-April 2026 Mai 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle Juni 2026 Juli 2026 Bitte berücksichtigen Sie den angepassten Zeitplan. Hinweise für bereits eingegangenen Angeboten: Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet. Um allen Bietern die Gelegenheit zu geben, die Änderungen zu berücksichtigen, verlängern wir die Angebotsfrist bis zum 13.April 2026 um 10:00h Auf Grund der Verschiebung des Submissionstermins weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zuschlagerteilung sich ebenfalls verschiebt. Diese erfolgt wahrscheinlich in der 19 KW 26. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte - wie gewohnt- über die Kommunikation der E-Vergabeplattform. Wir entschuldigen uns für die Änderungen und danken Ihnen für Ihren Verständnis. Mit freundlichen Grüßen gez. Interne Vergabestelle
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der Änderungenbei der Einleitung des Verfahrens wurden folgende Ausführungsfristen (als Richtwerte) genannt: Geländer neues Treppenhaus ALS: März-April 2026 Stahlaußentreppe KGS: März-April 2026 Geländer KGS Bestand: Osterferien oder Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung: März-April 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle: Juni 2026 Im Laufe der Ausschreibung haben sich Anpassungen in dem Bauzeitplan ergeben. Geländer neues Treppenhaus Astrid-Lindgren-Schule: Mai-Juni 2026 Stahlaußentreppe Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Katholische Grundschule Schleiden Bestand: Sommerferien 2026 Stahlaußentreppe Aufstockung OGS an der Katholische Grundschule Schleiden: Mai 2026 Geländer Außentreppe Turnhalle: Juli 2026 Um allen Bietern die Gelegenheit zu geben, die Änderungen zu berücksichtigen, verlängern wir die Angebotsfrist bis zum 13.April 2026 um 10:00h Auf Grund der Verschiebung des Submissionstermins weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Zuschlagerteilung sich ebenfalls verschiebt. Diese erfolgt wahrscheinlich in der 19 KW 26.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7f69b747-7820-43b3-931a-ec64418f928c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/03/2026 12:06:45 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung205297-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe59/2026
Datum der Veröffentlichung25/03/2026