Zusätzliche Angaben
Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen (Textform nach § 126b BGB; sofern der Teilnahmeantrag von einer Bewerbergemeinschaft eingereicht wird oder sofern eine Eignungsleihe vorliegt, muss die Bewerbergemeinschaftserklärung bzw. die ggf. einzureichende Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens hiervon abweichend unterschrieben als gescanntes pdf eingereicht werden).
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Bewerbungsformular – das eignungsverleihende Unternehmen (Name/Firma/Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land), Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse) benennen,
– Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben,
– falls der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, die von diesen auszuführende Leistung beschreiben.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Gleichzeitig hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft – die Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels Einreichung des vorliegenden Bewerbungsformulars vorzulegen,
– die Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens zu den Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Eignungsleihe erfolgt, mittels Einreichung des vorliegenden Bewerbungsformulars vorzulegen,
– nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des eignungsverleihenden Unternehmens vorlegt (Formblatt „Verpflichtungserklärung eignungsverleihendes Unternehmen“ als Anlage B1.3),
– falls der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten des eignungsverleihenden Unternehmens in Anspruch nimmt, eine gemeinsame Haftung von ihm/ihr und dem eignungsverleihenden Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (Formblatt „Verpflichtungserklärung eignungsverleihendes Unternehmen“ als Anlage B1.3).