205642-2021 - ErgebnisDeutschland-Steinfurt: Diagnostische Ausstattung
OJ S 80/2021 26/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinfurt
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Telefon: +49 2551691290
Fax: +49 25516991290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2
Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-32-96-EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33124130 Diagnostische Ausstattung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von 500 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 375 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung: Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 500 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Lieferung von 100 000 Stück muss in der 14. KW erfolgen.
Jeweils 50 000 Stück sind in den KW 15 – KW 22 zu liefern.
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Die Einhaltung der Mindestfristen ist nicht möglich, da die erste Lieferung der Tests noch in den Osterferien an die betreffenden Einrichtungen verteilt werden muss.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-164090
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 22
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 22
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 22
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SevenMaxX Deutschland GmbH
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 375 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29GM0
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/04/2021