205674-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Münzronden
OJ S 80/2021 26/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle im Referat Z I 5, Frau Birgit Reichert oder Vertreter im Amt
E-Mail: Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de
Telefon: +49 228-99358681398
Fax: +49 228-99358681645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze
Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5 - X -44/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44451000 Münzronden
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze in Stempel- und Spiegelglanzausführung. Mindestabnahmemengen werden nicht garantiert.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44451000 Münzronden
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Prägestätten in Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze mit einer Mindestmenge Vollplättchen für die Außenringe und Kerne in Stempelglanzausführung für das Jahr 2022 von 2 000 000 Stück und einer maximalen Optionsmenge für das Jahr 2022 von 1 000 000 Stück sowie einer maximalen Optionsmenge von 4 000 000 Stück für die Jahre 2023 und 2024 sowie mit einer Mindestmenge Vollplättchen für die Außenringe und Kerne in Spiegelglanzausführung von 270 000 Stück sowie einer maximalen Optionsmenge von 12 000 Stück für das Jahr 2022 vergeben.
Die Mindestmengen der Vollplättchen für die Außenringe sind für das Jahr 2022 gleichmäßig auf die 5 Münzstätten — Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg - aufzuteilen, d. h. jede Münzstätte ist mit jeweils 400 0000 Außenringen in Stempel- und mit 54.000 Stück Vollplättchen für die Außenringe in Spiegelglanzausführung zu beliefern.
Bezüglich der Lieferungen der Kerne für die 10-Euro-Münzausgabe des Jahres 2022 sind die Mindestmengen in Höhe von jeweils 800 000 Stück in Stempelglanzausführung und jeweils 108 000 Stück in Spiegelglanzausführung an die beiden Münzstätten in München und Karlsruhe und die Mindestmenge von 400 000 Stück in Stempelglanzausführung und 54 000 Stück in Spiegelglanzausführung an die Münzstätte in Stuttgart zu liefern. Mindestabnahmemengen (außer der Mindestmenge) werden nicht garantiert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 037-091843
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z I 5 - X -44/21
Bezeichnung des Auftrags:
Herstellung und Lieferung von unedlen Münzronden für die 10-Euro-Polymermünze
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/04/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Freiberger Eurometall GmbH
Postanschrift: Carl-Schiffner-Weg 11
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
1. Es ist erforderlich, sich unter Muenze.Ausschreibung@bva.bund.de unter Angabe Ihres Firmennamens und Benennung eines Ansprechpartners bzw. Vertreters im Vergabeverfahren, einschließlich dessen Kontaktdaten, zu registrieren.
2. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV).Im FAll der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.
4. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen, alle Seiten sind zu paraphieren.
5. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
6. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/04/2021