Zusätzliche Angaben
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagskriterium sind 1. der Angebotspreis des LV in EUR und 2. das schriftliche eigene Konzept mit der Gewichtung 65 % Preis, 35 % Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (max. 100 Punkte).
1. Preis wird wie folgt gewichtet:
— Betreiben /Warten, Inspizieren, Prüfen (LV-Abschnitte 1 bis 61.): 40 %,
— Erstaufnahme u. Dokumentation (LV-Abschnitt 6.2): 10 %,
— Störungsmanagement (LV-Abschnitt 7): 10 %,
— Stundenverrechnungssätze, Fahrtkosten, zusätzliche Personalkosten SÜG (LV-Abschnitte 8.1, 8.3 und 8.4): 5 %.
Zum Zweck der Wertung erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Preis die maximale Punktzahl, d. h.
a) 40 Punkte für Bestpreis Betreiben,
b) 10 Punkte für Bestpreis Erstaufnahme und Dokumentation,
c) 10 Punkte für Bestpreis Störungsmanagement,
d) 5 Punkte für Bestpreis Summe Stundenverrechnungssätze, Fahrtkosten und zusätzliche Personalkosten SÜG.
Die anderen Angebote werden in absteigender Punktzahl jeweils im Verhältnis zum niedrigsten Angebot (= Bestpreis) gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 40 bzw. jeweils 10 und 5 multipliziert wird.
Zum Beispiel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 40 Pkt. / Preis des jeweiligen Angebots
2. Konzept wird wie folgt gewichtet:
— Teilkonzept Personal (15 %),
— Teilkonzept Störungsmanagement (20 %).
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit der für das Teilkonzept angegebenen Gewichtung (ausgedrück in 15 bzw. 20 Punkten) multipliziert und durch 10 dividiert. Die so ermittelten Werte für die einzelnen Kriterien werden abschließend addiert.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern, ggf. unter Einreichung der VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „
www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Für die Angebotsabgabe war eine zwingende Ortsbesichtigung vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation und den damit verbundenen Einschränkungen wird auf die zwingende Ortsbesichtigung verzichtet und stattdessen eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten und dringend empfohlen. Die Terminanmeldung muss per E-Mail an
Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de verbindlich angekündigt werden. Ortsbesichtigungen können am 21.1.2021, 26.1.2021 oder 27.1.2021 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
19.1.2021, 15 Uhr vereinbart werden. Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vor- und Nachnamens per E-Mail an die oben genannte E-Mailadresse anzumelden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
Durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 5.2.2021, 12.00 Uhr ausschließlich bei der evergabe-Plattform eingehen. Anfragen, die auf anderem Wege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die evergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der evergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr,
— Freitag 8:00 - 14.00 Uhr.