206612-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
OJ S 80/2021 26/04/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Technisches Betreiben und Störungsmanagement für Wärmeanlagen, Wasserrohrnetz und Niederspannungsleitungen auf dem Standort der Bundespolizei sowie des Ankerzentrums in Oberfranken Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; VOEK 569-19
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 569-19
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Technische Betriebsführung der Wärmeerzeugung und Wärmeversorgung sowie das Störungsmanagement für Wärmeanlagen, Wasserrohrnetz und Niederspannungsleitungen auf dem Standort der Bundespolizei sowie des Ankerzentrums in Oberfranken Bamberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Bundespolizei und Ankerzentrum in Bamberg Kennedy Boulevard 1 96052 Bamberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Technische Betriebsführung der Wärmeerzeugung und Wärmeversorgung sowie das Störungsmanagement für Wärmeanlagen, Wasserrohrnetz und Niederspannungsleitungen
Leistungsanforderungen:
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Wärmeerzeugungs und -versorgungsanlgen auf dem Standort erforderlich sind und die Betreiberpflichten des AN sicherstellt. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst für die Wärmeerzeugungs-/versorgungsanlagen, die Niederspannungsleitungen und das Wasserrohrnetz.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, DIN 12170 den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 und den einschlägigen Regeln der VDI, insbesondere VDI 2035 zu erbringen, d. h. alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien usw. sind ebenso zu beachten wie anerkannte Regeln der Technik.
Der AN ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Notwendige Befähigungs- und Sachkundenachweise sind der AG auf Verlangen vorzulegen. Diese Regelung umfasst Eigen- sowie Unterauftragnehmerleistungen.
Zum Leistungsumfang des AN gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen und überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV) in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
Leistungsumfang des technischen Managements der Wärmeversorgung und -erzeugung:
Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme einschließlich ihrer Teile, Komponenten und Funktionseinheiten, die im Leistungsverzeichnis benannt sind, zu betreiben und Instand zu halten. Das umfasst folgende Leistungen:
— Betreiben,
— Inspektion,
— Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen,
— DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) für das Heizwerk,
— Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft,
— Wartung,
— Instandsetzung,
— Optimieren,
— Störungsmanagement,
— ggf. Gewährleistungsüberwachung,
— Berichte/Dokumentation,
— Energiemanagement,
— Stillstandsmanagement / Stillstandswartung,
— Entsorgung,
— EDV.
Sonstige Leistungen:
— Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase,
— Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst.
Die Leistungen sind mit den Preisen der LV-Positionen abgegolten.
Der genaue Umfang und die Art der Ausführung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis 65 % / Gewichtung: 65
Kostenkriterium - Name: Konzept 35 % / Gewichtung: 35
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 006-009492
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 569-19
Bezeichnung des Auftrags:
Technisches Betreiben und Störungsmanagement für Wärmeanlagen, Wasserrohrnetz und Niederspannungsleitungen auf dem Standort der Bundespolizei sowie des Ankerzentrums in Oberfranken Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; VOEK 569-19
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/03/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagskriterium sind 1. der Angebotspreis des LV in EUR und 2. das schriftliche eigene Konzept mit der Gewichtung 65 % Preis, 35 % Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (max. 100 Punkte).
1. Preis wird wie folgt gewichtet:
— Betreiben /Warten, Inspizieren, Prüfen (LV-Abschnitte 1 bis 61.): 40 %,
— Erstaufnahme u. Dokumentation (LV-Abschnitt 6.2): 10 %,
— Störungsmanagement (LV-Abschnitt 7): 10 %,
— Stundenverrechnungssätze, Fahrtkosten, zusätzliche Personalkosten SÜG (LV-Abschnitte 8.1, 8.3 und 8.4): 5 %.
Zum Zweck der Wertung erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Preis die maximale Punktzahl, d. h.
a) 40 Punkte für Bestpreis Betreiben,
b) 10 Punkte für Bestpreis Erstaufnahme und Dokumentation,
c) 10 Punkte für Bestpreis Störungsmanagement,
d) 5 Punkte für Bestpreis Summe Stundenverrechnungssätze, Fahrtkosten und zusätzliche Personalkosten SÜG.
Die anderen Angebote werden in absteigender Punktzahl jeweils im Verhältnis zum niedrigsten Angebot (= Bestpreis) gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 40 bzw. jeweils 10 und 5 multipliziert wird.
Zum Beispiel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 40 Pkt. / Preis des jeweiligen Angebots
2. Konzept wird wie folgt gewichtet:
— Teilkonzept Personal (15 %),
— Teilkonzept Störungsmanagement (20 %).
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Teilkonzept. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit der für das Teilkonzept angegebenen Gewichtung (ausgedrück in 15 bzw. 20 Punkten) multipliziert und durch 10 dividiert. Die so ermittelten Werte für die einzelnen Kriterien werden abschließend addiert.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern, ggf. unter Einreichung der VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Für die Angebotsabgabe war eine zwingende Ortsbesichtigung vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation und den damit verbundenen Einschränkungen wird auf die zwingende Ortsbesichtigung verzichtet und stattdessen eine freiwillige Ortsbesichtigung angeboten und dringend empfohlen. Die Terminanmeldung muss per E-Mail an Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de verbindlich angekündigt werden. Ortsbesichtigungen können am 21.1.2021, 26.1.2021 oder 27.1.2021 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
19.1.2021, 15 Uhr vereinbart werden. Dabei sind maximal 2 Personen unter Angabe des Vor- und Nachnamens per E-Mail an die oben genannte E-Mailadresse anzumelden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
Durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Teilnehmerfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 5.2.2021, 12.00 Uhr ausschließlich bei der evergabe-Plattform eingehen. Anfragen, die auf anderem Wege eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die evergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der evergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail:ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr,
— Freitag 8:00 - 14.00 Uhr.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt — Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
Erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
Erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/04/2021