Bei dem hier vorliegendem Auftrag handelt es sich um einen Auftrag der Forschung und Entwicklung der nicht zum Zweck einer Gewinnerzielung abzielt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 SektVO. Das zu beauftragende Unternehmen ist aus folgenden Gründen dafür geeignet:
- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Ermüdungssicherheit von Stahlbrücken.
- Durchführung von Laborversuchen sowie die Beantwortung und Transformation der Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Fragestellungen.
- Dies erfolgt in Kooperation mit einer deutschsprachigen Universität.
Vergleichbare Aufgabenstellungen sind bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Die Erstellung der Nachrechnungsrichtlinie ist von allgemeinem Interesse.