20676-2021 - ErgebnisDeutschland-Düsseldorf: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
OJ S 10/2021 15/01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KEOLIS Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Immermannstraße 65 c
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Klaas Korte
E-Mail: ausschreibungen@keolis.de
Telefon: +49 23819694-147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.keolis.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
Referenznummer der Bekanntmachung: Keolis-IH Flirt 3
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen des Typs Stadler Flirt 3, EMU 5 MS (8 Züge) und EMU 5 ES (5 Züge), nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung: Am Sitz des Auftragnehmers. Die vorgesehenen Werkstattstandorte und Betriebsgelände des Bieters dürfen nicht weiter als 60 km von den mit diesen Keolis Flirt 3 betriebenen Bahnnetzen entfernt sein.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der AG Auftraggeber ist Halter von Schienenfahrzeugen im Sinne des § 2 Nr. 13 AEG der unter diesen Vertrag fallenden Fahrzeuge gemäß Anlage 8. Er hat sich im Rahmen zweier Verkehrsverträge zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung über eine Laufzeit von 15 Jahren im Teutoburger Wald-Netz (TWN2) und 12 Jahre im Hellweg-Netz (HWN2) verpflichtet. Hierzu hat der Auftraggeber am 3.7.2015 einen Verkehrsvertrag mit den Aufgabenträgern Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), der Provincie Overijssel und dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) über die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr für das Teutoburger Wald-Netz abgeschlossen. Für das Hellweg Netz erfolgte der Abschluss eines entsprechenden Verkehrsvertrages am 19.10.2015 mit den Aufgabenträgern Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverband Rhein-Ruhr AöR (VRR).
Zur Erbringung der nach diesen Verkehrsverträgen geschuldeten Eisenbahnverkehrsleistungen hat der AG 13 Triebzüge des Typs Flirt3 geleast. Leasinggeberin und Eigentümerin der Schienenfahrzeuge ist die Leasinggesellschaft Alpha Trains Europa GmbH (nachfolgend „ATE“).
Diese Ausschreibung betrifft die zukünftige Erbringung einer Full-Service-Instandhaltungsdienstleistung für die o. g. Fahrzeuge. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer nicht nur sämtliche im Anhang II der Durchführungsverordnung EU 2019/779 genannten Funktionen im Zusammenhang mit der Instandhaltung übernimmt, sondern insbesondere die betrieblich erforderliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge für den Fahrgastbetrieb sicherstellen muss. Der Vertrag endet automatisch mit abgeschlossener ordnungsgemäßer Rückgabe aller Fahrzeuge durch den Auftraggeber an den Fahrzeugeigentümer, voraussichtlich zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2032 für Fahrzeuge des Netzes TWN2 und zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2030 für Fahrzeuge des Netzes HWN2.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Neben den im Vertrag festgelegten zwingend durchzuführenden Planarbeiten können optionale, variierende Zusatzarbeiten erforderlich sein. Die zusätzlichen Arbeiten sind jeweils nach Bedarf bzw. nach Freigabe durch die Auftraggeberin durchzuführen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen für den Registrierungs- und Qualifizierungsantrag (Teilnahmewettbewerb) stehen für einen direkten Zugang gebührenfrei unter der o. g. Internetadresse (Ziffer I.3)) zur Verfügung. Eine Registrierung erfolgt durch Einreichung der Teilnahmeantrag inklusive aller geforderten Anlagen per E-Mail an die Kontaktstelle (Ziffer I.1))

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 125-307117
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Der Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Instandhaltung und Verfügbarkeitssicherung von 13 5-teiligen elektrischen Triebzügen Typ Stadler Flirt 3, nach gültigem Regelwerk, nach dem Stand der Technik, sowie weitere ergänzende Leistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/12/2020
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(1) Sofern sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen („Dritte“ oder „Eignungsverleiher“) beruft („Eignungsleihe“), sind die Eignungsverleiher im Angebot namentlich zu benennen und es sind das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die entsprechenden Kapazitäten des Eignungsverleihers mit dem Angebot nachzuweisen (s. Ziffer III.1.1. bis III.1.3). Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot nachzuweisen, dass ihm die angegebenen Kapazitäten des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Beruft sich der Bieter auf die Kapazitäten eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.2)), so hat der Bieter mit dem Angebot eine Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, wonach dieser mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beruft sich der Bieter auf die Referenzen/Erfahrungen eines Eignungsverleihers im Hinblick auf die erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit (s. Ziffer III.1.3)), so hat er den Eignungsverleiher für die Ausführung der (Teil-)Leistungen, für die diese Erfahrungen benötigt werden, als Unterauftragnehmer einzusetzen.
(2) Sofern der Bieter beabsichtigt, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben, sind diese (Teil-)Leistungen im Angebot anzugeben (s. Ziffer III.1.3)). Soweit nicht zugleich eine Eignungsleihe vorliegt (dann gilt der vorstehende Absatz) hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für die Nachunternehmer zu belegen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei kritischen (Teil-)Leistungen die Eignung der Unterauftragnehmer nach den Anforderungen der Ziffern III.1.2) und III.1.3) entsprechend den für sie vorgesehenen (Teil-)Leistungen zu prüfen und vor Zuschlagserteilung hierfür entsprechende Erklärungen und Nachweise von den/für die Unterauftragnehmer zu verlangen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs ist die Prüfung der Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit/Gesetzestreue) des Bieters. Hierzu müssen die registrierten Bieter die Angaben zu Ausschlussgründen, der Erklärung zu den Referenzen und dem Umsatz gemäß Ziffer II.2.14) unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen unter Ziffer III.1.2) an die angegebene Kontaktstelle übermitteln.
Im zweiten Schritt werden die geeigneten Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im dritten Schritt werden dann die eingegangenen Angebote entsprechend der Wertungsmatrix (Aufforderung zur Abgabe des Angebots) ausgewertet und eine Rangfolge gebildet.
Die 4 höchst platzierten Unternehmen werden dann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Im vierten Schritt werden dann die final eingereichten Angebote entsprechend der Wertungsmatrix abschließend bewertet, um ebenfalls eine Rangfolge zu bilden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Telefon: +49 2114753131
Fax: +49 2114753989
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:. Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer I.1)). Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) erfolgt ist.
Der Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Telefon: +49 2114753131
Fax: +49 2114753989
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12/01/2021