Beschreibung der Beschaffung
Sandreinigung von öffentlichen Sandspielplätzen, Sandkästen in Schulen und Sandkästen in Kindertagesstätten in 4 Bezirken der Stadt Frankfurt a.M. Die im Vorfeld ermittelten Mengen können sich durch nicht vorhersehbare Änderungen, z.B. Zugänge von zwischenzeitlich verunreinigten Sandflächen oder Wegfall von Sandflächen wegen Baumaßnahmen im Laufe des Ausschreibungszeitraums ändern! Die Arbeiten insgesamt sind bis einschließlich 31.05.2023 auszuführen. Hinsichtlich der Ausführungsfrist ist ein Kapazitätsnachweis erforderlich. Der Bieter sollte über eine ausreichende Anzahl von Maschinen und Arbeitskräften verfügen um das angebotene Gesamtvolumen innerhalb der gewünschten Fristen ausführen zu können. Zudem sind Nachweise zum Reinigungssystem / Filtrationstechnik durch Zertifikate und Gutachten einzureichen. Sandauffüllung: Zu liefern und ggf. nachzufüllen ist weiss-gelber Grubensand (kein Flußsand), doppelt gewaschen, Körnung 0/2 mm. Bei der Lieferung ist ein Nachweis vorzulegen, dass der Sand hygienisch einwandfrei ist. Einzelauflistung nach Losen: (Die Massen können noch variieren) Los 1, Bezirk Ost ca. 59 Stck öffentlichen Spielplätze ca. 1.550 m³ Sandreinigung ca. 400 to Sand-Neuauffüllung ca. 20 Stck Kindertagesstätten ca. 680 m³ Sandreinigung ca. 205 to Sand-Neuauffüllung ca. 12 Schulen ca. 240 m³ Sandreinigung ca. 75 to Sand-Neuauffüllung Die Rechnungsstellung ist getrennt nach öffentlichen Spielplätzen, Kindertagesstätten und Schulen - nach den jeweiligen Bezirken vorzunehmen! Sollte bei der Durchführung der Arbeiten Beschädigungen an Anlagenteilen oder angrenzenden Flächen entstehen, sind diese vom Verursacher/in unverzüglich zu beheben. Die bearbeiteten Sandspielflächen sind innerhalb eines Tages vom Auftragnehmer:in wieder in bespielbaren Zustand nach DIN EN 1176/77 zu bringen. Die Reinigungsleistungen sind mittels eines Messprotokolls nachzuweisen. In den Messprotokollen soll: 1. der genaue Ausführungstag, 2. der Ausführende, 3. die Objektdaten (Ausführungsort), 4. die Fläche (m2), 5. die Bearbeitungstiefe (cm), und 6. das bearbeitete Volumen (m3) ausgewiesen sein. Bei der Reinigung der Sandflächen ist der Einsatz von chemischen und thermischen Behandlungen sowie Fräsen der Sandschicht nicht zulässig.