206978-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste – Beratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)
OJ S 59/2026 25/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeskrankenhaus (AöR)
E-Mailvergabe@kanzlei-forkert.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)
BeschreibungDas Landeskrankenhaus plant die Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. Ausgeschrieben werden die benötigten Beratungsleistungen zur Umsetzung.
Kennung des Verfahrens423a6ddc-143e-4750-b789-99748e539792
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVulkanstraße 58  
StadtAndernach
Postleitzahl56626
Land, Gliederung (NUTS)Mayen-Koblenz (DEB17)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenFür den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch sinnvoll. Die die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Erstangebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bewerbergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (und später der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerbern“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz abzugeben und die Vorgaben des Gesetzes bei der Auftragsausführung zu beachten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
BetrugZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
ZahlungsunfähigkeitZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Vordruck Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)
BeschreibungDas Landeskrankenhaus plant die Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. In einem ersten Schritt wird derzeit eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Hierbei werden die vorhandenen betrieblichen Strukturen ermittelt und gutachterlich untersucht. Gegenstand dieser Bestandsaufnahme sind folgende Themen: Thema Ergebnisverbesserung • Definition von Ergebnisverbesserungszielen für das Landeskrankenhaus als großer Krankenhausträger im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich • Analyse der finanziellen und medizinischen Ausgangssituation auf Träger- und Einrichtungsebene verbunden mit einer Analyse der Finanzierungs- und Entgeltstruktur. • Identifikation von Optimierungspotenzialen entlang der Deckungsbeitragsstufen durch interne Analysen und Benchmarking mit Unternehmen in vergleichbaren Segmenten Thema Organisationsanalyse • Strukturierte Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Organisations- und Steuerungsstruktur • Benchmarking der IST-Organisationstruktur mit vergleichbaren Trägerorganisationen im Gesundheits- und Sozialwesen • Risikoaudit im Bereich Finanzen • Analyse und Bewertung externer Trends und Entwicklungen zu Organisationsstrukturen im Gesundheits- und Sozialwesen • Entwicklung erster Hypothesen für eine zukunftsfähige Soll-Struktur (Zielkonzept) Thema Berichtswesen • Ertüchtigung der Quartalsberichterstattung • Ertüchtigung der Wirtschaftsplanung • Implementierung einer validen Methodik zur Erstellung der Wirtschaftspläne und Forecasts. • Implementierung weiterer zweckdienlicher Elemente (insbesondere Mittelfristige Finanzplanung Die im Rahmen der Bestandsaufnahme entwickelten Arbeitsergebnisse sollen im nächsten Schritt umgesetzt und implementiert werden. Die diesbezüglichen Beratungsleistungen sind Gegenstand dieser Vergabe. Leistungsgegenstand ist somit im Wesentlichen: • die Umsetzung und Umsetzungsbegleitung von Organisationsmaßnahmen (Organisationsstruktur, Aufbau- und Ablauforganisation) im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Landeskrankenhauses (AöR), der Verwaltung sowie in Querschnittsbereichen (Personal, Finanzbuchhaltung, Controlling). • die Umsetzung und Umsetzungsbegleitung zur Realisierung von Effizienzpotenzialen auch aus Vergütungsverhandlungen und durch Effizienzsteigerungen sowie deren Auswirkungen auf Wirtschafts- und Finanzplanung auch für die Zukunft. • das Aufzeigen und Begleitung rechtlich notwendiger Änderungen der Rechtsgrundlagen und Governancedokumente aufgrund der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“. jeweils unter Beachtung der Ergebnisse der bereits durchgeführten Bestandsaufnahme. Das übergeordnete Gesamtziel des Projektes ist die nachhaltige und gesamtheitliche Optimierung, Zukunftssicherung und Resilienzsteigerung des Betriebs des Landeskrankenhauses (AöR). Die Leistungsbeschreibung soll im Rahmen des Verhandlungsverfahrens noch weiter konkretisiert werden. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Der Abruf erfolgt auf der Basis von Personentagen/Tagessätzen. Der erforderliche Aufwand kann nicht abschließend bestimmt werden. Geschätzt wird derzeit ein Aufwand von 1.500 Personentagen. Als Obergrenze werden 2.000 Personentage angenommen. Es besteht kein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge. Die tatsächliche Abrufmenge kann über oder unter dem geschätzten Aufwand liegen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 2 Jahre zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Der zugrundeliegende Rahmenvertrag wird im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Interne KennungLOT-0001 LKHB5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79411000 Allgemeine Managementberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVulkanstraße 58  
StadtAndernach
Postleitzahl56626
Land, Gliederung (NUTS)Mayen-Koblenz (DEB17)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Rahmenvertrag weist eine Grundlaufzeit von 2 Jahren auf. Zzgl. sind zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Vordruck Referenzbogen Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen (mindestens 3 Referenzen). Die Referenzen müssen die Beratung von Unternehmen im Gesundheitswesen im vergleichbaren Beratungsgegenstand beinhalten. Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen: • Mindestens eine Referenz muss sich auf die Beratung eines Unternehmens mit einer Gewährsträgerschaft bei einem Bundesland oder beim Bund bzw. einer vergleichbaren staatlichen Stelle beziehen. • Mindestens zwei Referenzen müssen die Beratung eines Unternehmens mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und mehreren Klinikstandorten und mehreren Fachbereichen zum Gegenstand haben. • Mindestens zwei Referenzen müssen ein Auftragsvolumen in einem Projekt von mindestens 500.000 € netto aufweisen. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Referenzbogen einzureichen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Soweit möglich, sind Referenzschreiben einzureichen. Ergänzende Unterlagen zur Veranschaulichung können zusätzlich eingereicht werden. Durch eine Referenz können mehrere der genannten Mindestanforderungen zugleich erfüllt werden

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber muss zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zudem die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (2023-2025) angeben (Gesamt, Führungskräfte; Festangestellte Berater im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen in FTE). Der Bewerber muss per Eigenerklärung nachweisen, dass in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 5 festangestellte Berater im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen angestellt waren.

KriteriumAnzahl der Führungskräfte
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ist anzugeben. Es ist ein Projektleiter anzugeben mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen.

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsGesamtsätzen des Unternehmens der letzten 3 Jahre sind anzugeben. Es gilt folgender Mindestumsatz: 5 Mio. € / Jahr (im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre)

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsSpezifische Jahresumsatz im Bereich Wirtschaftsberatung bzw. vergleichbare Beratung im Gesundheitswesen der letzten 3 Jahre. Es gilt folgender Mindestumsatz: Wirtschaftsberatung bzw. vergleichbare Beratung im Gesundheitswesen – 1 Mio. € / Jahr (im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre)

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsFerner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird. Er hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten. • Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personen- und Sachschäden: 5 Mio. €; Vermögensschäden: 10 Mio. € Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Zum Nachweis des Vorliegens der vorgenannten Anforderung hat der Bewerber:  In dem Vordruck Teilnahmeantrag zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.  Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er in dem Vordruck Teilnahmeantrag erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind nachzureichen (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag): • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Auftraggeberin wird höchstens drei geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die (max. drei) Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Unternehmensreferenzen. Entscheidend ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Die Bewerber haben im jeweiligen Referenzbogen anzugeben, welche Referenzen gewertet werden sollen. Die Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium je Referenz auf einer Skala von 1 bis 4 in den beiden Unterkriterien Vergleichbarkeit der Auftraggeberorganisation und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Jede Referenz kann dadurch maximal 8 Punkte erhalten (insgesamt max. 24 Punkte). Vergleichbarkeit Auftraggeberorganisation Dieses Kriterium bewertet den Grad der Übereinstimmung der Referenzorganisation mit den spezifischen Strukturmerkmalen der Auftraggeberin (Branche Gesundheitswesen, Fokus im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich, öffentliche Trägerschaft, hohe Komplexität durch stark dezentrale Struktur mit diversen Einrichtungen/Einrichtungsarten, vergleichbar hohe Mitarbeiterzahl). • 4 Punkte (sehr hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation entspricht der Auftraggeberin in ihren wesentlichen Strukturmerkmalen in sehr hohem Maße. Es handelt sich um einen großen Träger im Gesundheitswesen (idealerweise mit psychiatrisch-neurologischer Ausrichtung) in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Organisation weist eine hochgradig vergleichbare Komplexität auf, die durch eine stark dezentrale Ausprägung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Standorte und Einrichtungsarten geprägt ist. • 3 Punkte (hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation ist mit der Auftraggeberin weitgehend vergleichbar. Es handelt sich um einen größeren Träger im Gesundheitswesen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Organisation weist eine noch stark vergleichbare Komplexität auf, die durch eine dezentrale Ausprägung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Standorte und Einrichtungsarten geprägt ist. Im Vergleich zur Höchstpunktzahl sind einzelne Merkmale ggf. von geringerer Vergleichbarkeit (bspw. Mitarbeiterzahl, fehlende psychiatrisch-neurologischer Ausrichtung, Standorte). • 2 Punkte (mittlere Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation ist nur im mittleren Bereich mit der Auftraggeberin vergleichbar. Sie weist zwar eine gewisse Komplexität auf (z.B. mehrere Standorte oder größerer Verbund), unterscheidet sich aber in mehreren einzelnen Merkmalen deutlich (z. B. rein somatischer Schwerpunkt, privatwirtschaftliche Trägerschaft oder deutlich geringere Dezentralität/Mitarbeiterzahl). • 1 Punkte (geringe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation weist im Hinblick auf die vorgenannten Merkmale allenfalls eine geringe Vergleichbarkeit auf. Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung Dieses Kriterium bewertet, inwieweit die in der Referenz erbrachten Leistungen inhaltlich und im Hinblick auf die Projektkomplexität den geforderten Beratungs- und Implementierungsleistungen entsprechen. • 4 Punkte (sehr hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen erbracht und umfasst die ganzheitliche Umsetzung und Umsetzungsbegleitung von Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. Sie deckt (nahezu) alle wesentlichen Leistungsbereiche ab: Aufbau-/Ablauforganisation, Ertüchtigung von Finanzen/Controlling sowie rechtliche/Governance-Anpassungen, und entspricht in ihrer Komplexität der geplanten Maßnahme. • 3 Punkte (hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen erbracht, ist aber nur weitgehend vergleichbar. Sie beinhaltet mehrere aber nicht alle Teilbereiche der hier ausgeschriebenen Leistung oder weißt eine geringere Komplexität auf. • 2 Punkte (mittlere Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen erbracht, unterscheidet sich aber in einzelnen Auftragsmerkmalen deutlich oder fokussiert sich nur auf isolierte Teilbereiche der Aufgabenstellung. • 1 Punkt (geringe Vergleichbarkeit): Die Referenzleistung weist im Hinblick auf die vorgenannten Merkmale allenfalls eine geringe Vergleichbarkeit auf. Bei entscheidender Punktgleichheit mehrerer Bewerber erhält zunächst derjenige Bewerber den Vorrang, der im Unterkriterium ‚Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung‘ über alle gewerteten Referenzen hinweg die höhere Punktzahl erzielt hat. Besteht auch danach noch Punktgleichheit, erfolgt ein Losentscheid.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDas Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene Gesamtpreis.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmsetzungskonzept
BeschreibungDas eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Die Bieter müssen ein Konzept einreichen, das beschreibt, wie die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in die operative Umsetzung überführt werden. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Schwerpunkte: • Maßnahmen zur Organisationsstruktur: Darstellung der Methodik zur Umsetzungsbegleitung von Organisationsmaßnahmen (Aufbau- und Ablauforganisation) im Bereich der Verwaltung sowie in den Querschnittsbereichen (Personal, Finanzbuchhaltung, Controlling). • Realisierung von Effizienzpotenzialen: Vorgehensweise zur Umsetzung von Potenzialen aus Vergütungsverhandlungen und Effizienzsteigerungen sowie die Darstellung der Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzplanung. • Governance & Rechtsgrundlagen: Konzept zur Begleitung rechtlich notwendiger Änderungen der Rechtsgrundlagen und Governancedokumente unter Berücksichtigung der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“. • Zielerreichung: Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf das Gesamtziel: nachhaltige Optimierung, Zukunftssicherung und Resilienzsteigerung des Landeskrankenhauses (AöR). Die vorgenannten Kriterien werden gleich gewichtet. Maximal kann ein Bieter je Unterkriterium 10 Punkte erreichen: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersonalkonzept
BeschreibungDas eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Im Personalkonzept ist das vorgesehene Projektteam verbindlich anzugeben. Mindestvoraussetzung ist die Angabe eines Projektleiters, eines Stellvertreters und von zwei weiteren Teammitgliedern. Den Teammitgliedern sind die Rollen Partner, Projektleitung, Senior Berater, Junior Berater zuzuordnen (es muss nicht jede Rolle besetzt sein, solange die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt sind). Bewertet wird die Erfahrung (Gewicht Unterkriterium: 45 %) des eingesetzten Personals (Projektteam + Projektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Referenzen pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Für die Qualifikation des Personals (Gewicht Unterkriterium: 15 %) werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Bei der Personalorganisation (Gewicht Unterkriterium: 40 %) wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, die reibungslose und möglichst schnittstellenarme Kommunikation mit dem Auftraggeber, sowie die Größe des Projektteams. Dazu sind in dem Personalkonzept entsprechende Angaben zu machen. Maximal kann ein Bieter je Kriterium 10 Punkte erreichen. 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E64384177
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E64384177
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge23/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandeskrankenhaus (AöR)
Organisation, die Angebote bearbeitetLandeskrankenhaus (AöR)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandeskrankenhaus (AöR)
Registrierungsnummert:26324070
PostanschriftVulkanstraße 58
StadtAndernach
Postleitzahl56626
Land, Gliederung (NUTS)Mayen-Koblenz (DEB17)
LandDeutschland
KontaktpersonKanzlei Forkert
E-Mailvergabe@kanzlei-forkert.de
Telefon+492632989850
Internetadressehttps://www.landeskrankenhaus.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummert:06131162234
PostanschriftStiftstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+496131162234
Fax+496131162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungKanzlei Forkert
Registrierungsnummert:2632989850
PostanschriftRennweg 93
StadtAndernach
Postleitzahl56626
Land, Gliederung (NUTS)Mayen-Koblenz (DEB17)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@kanzlei-forkert.de
Telefon+492632989850
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung89c4ab42-448b-4a57-8876-f6b1c7c32006  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/03/2026 16:16:17 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung206978-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe59/2026
Datum der Veröffentlichung25/03/2026