Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer für eine Aufnahme in das Verzeichnis (Liste) qualifizierter Unternehmen (Präqualifikation) erfüllen müssen:
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart(en) des Qualifizierungssystems zu denen eine Antragstellung erfolgt.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(1) Rechtliche und persönliche Lage des Antragstellers;
(1a) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(1b) Soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister besteht, Nachweis der Eintragung mittels Kopie des Handelsregisterauszugs sowie der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
(1c) Soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht, Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft mittels Kopie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe III.1.9)
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(1d) Soweit eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren (z. B. Soka-Bau) besteht, Nachweis der ordnungsgemäßen Bezahlung der Sozialkassenbeiträge mittels Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse;
(1e) Soweit eine Freistellung von der Bauabzugssteuer vorliegt, Nachweis dieser Freistellung mittels Kopie der Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
(1f) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mittels Kopie der Versicherungsurkunde.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe III.1.9)
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(2a) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe III.1.9)
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
(3a) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist) über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Die Referenz angaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte: Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen sowie Auftragssumme und Ausführungszeitraum der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen. Ergänzend für Auftragsart 3: Das bzw. die bei der Leistungserbringung verlegte(n) Rohrsystem(e): KMR, Stahlrohr, SMR, Haubenkanal-System, Gfk, PEHD bzw. Edelstahl.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Für einzelne Referenzen des Kriteriums Referenzen gelten folgende Anforderungen: Eine Referenz wird im Zuge der Prüfung eines Antrages nur berücksichtigt, wenn deren Beschreibung mittels Verwendung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorlage erfolgt ist; wenn die Referenz mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar ist und wenn die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bereits fertiggestellt ist (=abgenommen) ist.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(3b) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Gesamtzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; Erklärung über die mittlere Zahl (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist) der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden können, inklusive dem Technischen Leitungspersonal. Erklärung über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte zu in den Antragsunterlagen näher angegebenen speziellen Qualifikationen; Benennung von wesentlichen Teilleistungen, welche in der Regel durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Die nachfolgenden aufgestellten Forderungen zum Kriterium Personelle Ausstattung bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre stellen keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(3c) Kriterium Technische Ausstattung Nachweis der Umweltverträglichkeit der im Unternehmen verfügbaren Kompressoren, Schweißaggregate und Bagger mittels einer Aufstellung dieser Maschinen und Geräte nach den in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorgaben.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Siehe III.1.9)
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
(4) Spezifische Einzelnachweise (Zertifizierungen):
(4a) Nachweis eines im Unternehmen eingerichteten Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001 mittels Kopie der Zertifizierung oder Nachweis eines vergleichbaren eingerichteten Systems mittels aussagekräftiger Beschreibung des Systems sowie der Kopie einer etwaigen Zertifizierung des Systems;
(4b) Erklärung zu einem im Unternehmen eingerichteten Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem;
(4c) Erklärung zur im Unternehmen vorliegenden Zertifizierung nach DVWG – Arbeitsblatt GW 301 bzw. nach AGFW –Arbeitsblatt FW 601.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Sofern keine Zertifizierung nach DVWG – Arbeitsblatt GW 301 bzw. nach AGFW – Arbeitsblatt FW 601 vorliegt, muss im Auftragsfall eine Fremdüberwachung der Leistungen (TÜV; AGFW etc.) auf eigene Kosten erfolgen. Bezüglich der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen kann seitens der antragstellenden Unternehmen nicht auf eine Präqualifikation durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB) oder auf eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwiesen werden. Hinsichtlich der dem Qualifizierungssystem zugrundeliegenden Verfahrensregeln und –auflagen wird auf die Antragsunterlagen verwiesen.