208252-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerbeförderungsleistungen
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Rastatt
E-Mailausschreibung@landkreis-rastatt.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchülerbeförderungsleistungen
BeschreibungPersonenbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Rastatt
Kennung des Verfahrense969d7b4-5e3f-4ea0-a4f7-baebd50d6905
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationensiehe Angaben der Lose
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann15
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können15
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeAuftragsunterlagen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1: Erich Kästner-Schule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Erich-Kästner-Schule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung
Interne KennungLOT-0001 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErich Kästner- Schule Mühlstraße 25 76571 Gaggenau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0016
TitelLos 2: Rheintalschule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Rheintalschule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-002 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenRheintalschule Siemensstraße 1 77815 Bühl
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0017
TitelLos 3: Augusta-Sybilla-Schule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Augusta-Sybilla-Schule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0003 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAugusta-Sybilla-Schule Westring 20 76437 Rastatt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Scha-densereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023). (Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[MB17.1] *Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0018
TitelLos 4: Augusta-Sybilla-Schule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Augusta-Sybilla-Schule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0004 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAugusta-Sybilla-Schule Westring 20 76437 Rastatt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[MB17.1] *Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0019
TitelLos 5: Pestalozzischule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestaolzzischule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0005 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenPestalozzischule Herrenstraße 19-22 76437 Rastatt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0020
TitelLos 6: Pestalozzischule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0006 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenPestalozzischule Herrenstraße 19-22 76437 Rastatt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023). (Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0021
TitelLos 7: Pestalozzischule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0007 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenPestalozzischule Herrenstraße 19-22 76437 Rastatt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[MB17.1] *Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0022
TitelLos 8: Pestalozzischule - Grundschule
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule - Grundschule nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0008 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenPestalozzischule - Grundschule St. Michael Str. 4 76437 Rastatt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023). (Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0023
TitelLos 9: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0009 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAstrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0024
TitelLos 10: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0010 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAstrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0025
TitelLos 11: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0011 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAstrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0026
TitelLos 12: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0012 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAstrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0027
TitelLos 13: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0013 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAstrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023).(Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0028
TitelLos 14: Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Astrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0014 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenAstrid-Lindgren-Schule / Schulkindergarten Weierweg 17 76473 Iffezheim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023). (Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
5.1.
LosLOT-0029
TitelLos 15: Pestalozzischule - verschiedene Außenstellen
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen von der und zur Pestalozzischule - verschiedene Außenstellen nach den näheren Maßgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0015 2026/3.1/Schülerbeförderungsleistungen/12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beförderungsleistungen sind ab dem 14.09.2026 (1. Beförderungstag) für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 zu erbringen. Es besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre (4+2) bis Ende des Schuljahrs 2031/2032. Der Beförderungsvertrag verlängert sich auf Verlangen des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre, sofern der Auftraggeber ein entsprechendes Verlangen spätestens bis 31.02.2030 dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich mitteilt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenTour 1 - Außenklasse Ottenau / Merkurschule, Furtwägnlerstraße 15, 76571 Gaggenau Tour 2 - Außenklasse Michelbach / Grundschule Michelbach, Karl-Stricker-Straße 5, 76571 Gaggenau Tour 3 - Außenklasse Augusta-Sybilla Schule Rastatt, Westring 20, 76437 Rastatt Tour 4 - Außenklasse Hans-Thoma Schule Rastatt, Ötigheimer Weg 7, 76437 Rastatt Tour 5 - Außenklasse August-Renner-Realschule Rastatt, Ludwigstraße 4, 76437 Rastatt Tour 6 - Außenklasse Hügelsheim / Nikolaus-Kopernikus Schule, Ontariostraße 14-16, 76549 Hügelsheim Tour 7 - Außenklasse Muggensturm / Albert-Schweitzer Schule, Bahnhofstraße 16, 76461 Muggensturm Tour 8 - Außenklasse Elcheseheim-Illingen / Rheinwaldschule, Goethestraße 2, 76477 Elchesheim-Illingen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/07/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf oben genannter Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister Hinweis: Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Perso-nen sind.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorlie-gen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.[

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsVorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023). (Eigenerklärung) Die Referenz ist eine Mindestanforderung und muss folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung der Referenz - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde (bei Gelegenheitsverkehr z.B. „wechselnde Kunden“ eintragen) - Beschreibung des Auftrags/der Leistung - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der er-brachten Beförderungsleistung Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.[
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E26688164
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E26688164
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss55 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin08/04/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Rastatt
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00008882
PostanschriftAm Schlossplatz 5
StadtRastatt
Postleitzahl76437
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
E-Mailausschreibung@landkreis-rastatt.de
Telefon+49 7222 381-1134
Internetadressehttp://www.landkreis-rastatt.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung1702a8a7-f124-4817-a046-1da8b13df62b-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
BeschreibungVerschieben Submissionsstermin
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung14cf2967-5545-4868-8eca-df7cc948a5fe  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/03/2026 15:03:24 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung208252-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe60/2026
Datum der Veröffentlichung26/03/2026