208466-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Objektplanungsleistungen, Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Grundleistungen HOAI-Leistungsphasen 2 bis 9 und Besondere Leistung Brandschutznachweis gemäß § 11 BauVorlV für das Projekt Instandsetzung und Umbau des Stadtbahnhofs Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt.
OJ S 64/2025 01/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGroße Kreisstadt Eichstätt
E-Mailmarkus.struller@eichstaett.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelObjektplanungsleistungen, Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Grundleistungen HOAI-Leistungsphasen 2 bis 9 und Besondere Leistung Brandschutznachweis gemäß § 11 BauVorlV für das Projekt Instandsetzung und Umbau des Stadtbahnhofs Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt.
BeschreibungZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen im Eigentum der Stadt Eichstätt. Das Bahnhofsgebäude wurde um 1900 erbaut. Es besteht aus einem zweigeschossigen Trakt mit Eckpavillons und Walmdach und wird der Stilrichtung des Neubarock zugeordnet. Das Bahnhofsgebäude ist als Baudenkmal unter der Aktennummer D-1-76-123-31 in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 27,6 m x 11,8 m, die Firsthöhe liegt ca. 13,75 m über dem Gelände. Alle Geschossdecken sind Holzbalkendecken, lediglich die Kellerdecke (Teilunterkellerung) wurde als preußische Kappendecke realisiert. Derzeit wird das Bahnhofsgebäude in den Bereichen des Kellergeschosses, des Erd- und Obergeschosses von kulturellen und sozialen Einrichtungen wie auch gewerblich genutzt. Im Keller befindet sich der Hausanschluss. Teils steht der Keller leer, teils befinden sich dort Bandübungsräume, die vermietet werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Kartenverkauf der Deutschen Bahn, WC-Anlagen und Lagerräume. Im Obergeschoss sind Vereinsräume des „Bahnhof-Lebt e.V.“ untergebracht. Im Obergeschoss gibt es ferner leerstehende Wohnräume. Auch im Dachgeschoss befinden sich leerstehende Wohnräume. Der Auftraggeber geht auf Basis der bereits vorliegenden Planungsergebnisse davon aus, dass das Bahnhofsgebäude in die Gebäudeklasse 4, ungeregelter Sonderbau, einzustufen ist. INSTANDSETZUNG UND UMBAU: Das Bahnhofsgebäude weist erhebliche altersbedingte Schäden, insbesondere durch unterdimensionierte Holzbauteile und durch Feuchte auf. Der Keller des Gebäudes ist aufgrund einer fehlenden Abdichtung durchfeuchtet. Die gesamte Haustechnik ist erneuerungsbedürftig. Das Bahnhofsgebäude soll daher wieder instandgesetzt werden. Im Zuge der Instandsetzung soll das Innere des Gebäudes umgestaltet werden, damit das neue, bereits vom Stadtrat beschlossene Nutzungskonzept realisiert werden kann. Dieses sieht für die Geschosse des Bahnhofsgebäudes folgende Nutzungen vor: Untergeschoss: Bandübungsräume und Archiv, Abstellräume. Erdgeschoss: Bahnhofsbuchhandlung (insbesondere Zeitschriften, Bestseller), Fahrkartenverkauf, Getränke/Snacks und Tabakwaren. Linker Kopfbau: Multifunktionsraum der VHS. Obergeschoss: Büro, Empfang sowie Multifunktionsräume der VHS. Dachgeschoss: Musikschule. Geplant ist weiter, eine Außentreppe am Gebäude anzubringen. ZEITPLAN Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren begonnen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das erste / zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll im dritten Quartal 2027 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden.
Kennung des Verfahrens462303ef-3392-46e1-a111-f66b5c282a85
Interne Kennung746/24 Los 1
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadtbahnhof Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt  
StadtEichstätt
Postleitzahl85072
Land, Gliederung (NUTS)Eichstätt (DE219)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenUnternehmen erhalten auf Verlangen Gelegenheit, den verfahrensgegenständlichen Stadtbahnhof im Rahmen der Stufe 2 des Verfahrens zur Vorbereitung der Angebotsabgabe unter Wahrung des Geheimhaltungswettbewerbs zu besichtigen. Der Auftraggeber wird den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots einen möglichen Termin für die Ortsbesichtigung nennen. Es besteht keine Verpflichtung, eine Ortsbesichtigung durchzuführen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift.
2.1.6.
Ausschlussgründe
KorruptionNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
Einstellung der gewerblichen TätigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
BetrugsbekämpfungNach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Entrichtung von SteuernNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
ZahlungsunfähigkeitNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenNach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelObjektplanungsleistungen, Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Grundleistungen HOAI-Leistungsphasen 2 bis 9 und Besondere Leistung Brandschutznachweis gemäß § 11 BauVorlV für das Projekt Instandsetzung und Umbau des Stadtbahnhofs Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt.
BeschreibungZUM BESTANDSGEBÄUDE: Das Bahnhofsgebäude befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1867/2. Gebäude und Grundstück stehen im Eigentum der Stadt Eichstätt. Das Bahnhofsgebäude wurde um 1900 erbaut. Es besteht aus einem zweigeschossigen Trakt mit Eckpavillons und Walmdach und wird der Stilrichtung des Neubarock zugeordnet. Das Bahnhofsgebäude ist als Baudenkmal unter der Aktennummer D-1-76-123-31 in die Bayerische Denkmalliste eingetragen. Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 27,6 m x 11,8 m, die Firsthöhe liegt ca. 13,75 m über dem Gelände. Alle Geschossdecken sind Holzbalkendecken, lediglich die Kellerdecke (Teilunterkellerung) wurde als preußische Kappendecke realisiert. Derzeit wird das Bahnhofsgebäude in den Bereichen des Kellergeschosses, des Erd- und Obergeschosses von kulturellen und sozialen Einrichtungen wie auch gewerblich genutzt. Im Keller befindet sich der Hausanschluss. Teils steht der Keller leer, teils befinden sich dort Bandübungsräume, die vermietet werden. Im Erdgeschoss gibt es einen Kartenverkauf der Deutschen Bahn, WC-Anlagen und Lagerräume. Im Obergeschoss sind Vereinsräume des „Bahnhof-Lebt e.V.“ untergebracht. Im Obergeschoss gibt es ferner leerstehende Wohnräume. Auch im Dachgeschoss befinden sich leerstehende Wohnräume. Der Auftraggeber geht auf Basis der bereits vorliegenden Planungsergebnisse davon aus, dass das Bahnhofsgebäude in die Gebäudeklasse 4, ungeregelter Sonderbau, einzustufen ist. INSTANDSETZUNG UND UMBAU: Das Bahnhofsgebäude weist erhebliche altersbedingte Schäden, insbesondere durch unterdimensionierte Holzbauteile und durch Feuchte auf. Der Keller des Gebäudes ist aufgrund einer fehlenden Abdichtung durchfeuchtet. Die gesamte Haustechnik ist erneuerungsbedürftig. Das Bahnhofsgebäude soll daher wieder instandgesetzt werden. Im Zuge der Instandsetzung soll das Innere des Gebäudes umgestaltet werden, damit das neue, bereits vom Stadtrat beschlossene Nutzungskonzept realisiert werden kann. Dieses sieht für die Geschosse des Bahnhofsgebäudes folgende Nutzungen vor: Untergeschoss: Bandübungsräume und Archiv, Abstellräume. Erdgeschoss: Bahnhofsbuchhandlung (insbesondere Zeitschriften, Bestseller), Fahrkartenverkauf, Getränke/Snacks und Tabakwaren. Linker Kopfbau: Multifunktionsraum der VHS. Obergeschoss: Büro, Empfang sowie Multifunktionsräume der VHS. Dachgeschoss: Musikschule. Geplant ist weiter, eine Außentreppe am Gebäude anzubringen. ZEITPLAN Mit der Planung der Maßnahmen soll unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren begonnen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das erste / zweite Quartal 2026 vorgesehen. Die Baumaßnahme soll im dritten Quartal 2027 fertiggestellt werden. Die Baumaßnahmen sollen nicht im laufenden Betrieb stattfinden.
Interne Kennung746/24 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen
Beschreibung der OptionenStufenweise Beauftragung gemäß § 4 Objektplanungsvertrag. Mit Zuschlag werden nur die Leistungen der vertraglichen Leistungsstufe 1 abgerufen. Der Auftraggeber hat das einseitige Optionsrecht, Leistungen der weiteren Leistungsstufen ganz oder teilweise abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Abruf weiterer Leistungen besteht nicht. Aus dem Nicht-Abruf von Leistungen erwachsen dem Auftragnehmer keine Ansprüche gegen den Auftraggeber; der Auftragnehmer kann insbesondere keine Erhöhung seines vertraglich vereinbarten Honorars, keinen Schadensersatz und keine Entschädigung verlangen.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadtbahnhof Eichstätt, Bahnhofplatz 17, 85072 Eichstätt  
StadtEichstättt
Postleitzahl85072
Land, Gliederung (NUTS)Eichstätt (DE219)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns11/07/2025
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungErklärung Bezug zu Russland
Beschreibung des EignungskriteriumsBewerber haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob ein Bezug zu Russland nach der Verordnung (EU) 2022/576 besteht, der zum Ausschluss führt.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungVersicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrecht erhalten wird, und dies mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der geforderten Deckungssummen betragen muss (Mindestanforderung).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Erforderlich ist ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren von 350.000,00 Euro netto (Mindestanforderung). Die Angaben zum Umsatz werden wie folgt mit Punkten von 0 bis 5 bewertet: Durchschnitt der angegebenen Nettoumsätze 350.000,00 € = 0 Punkte, 350.000,01 € bis einschließlich 400.000,00 € = 1 Punkt, 400.000,01 € bis einschließlich 450.000,00 € = 2 Punkte; 450.000,01 € bis einschließlich 500.000,00 € = 3 Punkte, 500.000,01 € bis einschließlich 550.000,00 € = 4 Punkte, 550.000,01 € und mehr = 5 Punkte. Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 5 faktoriert. Maximal können mit Faktorierung 25 Punkte erzielt werden.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungZahl tätiger Architekten/Ingenieure
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Zahl der im Unternehmen tätigen Architekten und Ingenieure in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die durchschnittliche jährliche Zahl der im Unternehmen tätigen Architekten und Ingenieure in den letzten drei Kalenderjahren muss mindestens 3 betragen (Mindestanforderung).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnternehmensreferenzen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über Referenzleistungen des Bewerbers, die im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Planungsanforderungen vergleichbar sind und im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Ende der Teilnahmefrist in diesem Verfahren abgeschlossen worden sind. Einem Leistungsabschluss steht es nicht entgegen, wenn – im Falle einer Beauftragung auch mit Leistungen der Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI – die Leistungsphase 9 noch andauert. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen, sind nicht wertbar und werden nicht gewertet. Referenzleistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, sind wertbar und werden anhand der folgenden Kriterien mit Punkten bewertet: Leistungen betreffen ein Baudenkmal = 10 Punkte. Instandsetzung und/oder Umbau = 5 Punkte. Mindestens Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 34 HOAI vollständig erbracht = 5 Punkte. Finanzierung des Projekts auch durch Fördermittel = 3 Punkte. Anrechenbare Kosten nach § 33 HOAI mindesten 2,3 Mio. Euro netto = 2 Punkte. In das Gesamtergebnis des Kriteriums unternehmensbezogene Referenzen fließen die Einzelwertungen von maximal 5 wertbaren Referenzen ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern genau 5 wertbare Referenzen oder weniger angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Kriteriums ein. Sofern mehr als 5 wertbare Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der 5 Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Kriteriums ein, welche die höchste Anzahl an Punkten erhalten haben. Je Referenz können maximal 25 Punkte erreicht werden. Die maximale erreichbare Gesamtpunktzahl bei 5 Referenzen beträgt 125 Punkte (5 x 25 Punkte). Die erzielten Punkte werden mit dem Faktor 1 faktoriert. Maximal können mit Faktorierung 125 Punkte erzielt werden. Die Referenzen müssen zusammen eine Punktzahl von mindestens 30 Punkten hinsichtlich des Kriteriums „Leistungen betreffen ein Baudenkmal“ erzielen und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 75 Punkten erreichen (Mindestanforderung).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungUnteraufträge
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung dazu, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Mindestanforderung).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungHonorarangebot. Siehe Verfahrensbedingungen für Einzelheiten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl400
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungKonzept zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf Herangehensweise des Bieters bei der Abstim- mung mit den künftigen Nutzern des Gebäudes, Herangehensweise des Bieters bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten, Herangehensweise des Bieters bei der Sicherstellung der Barrierefreiheit des Stadtbahnhofs, Herangehensweise des Bieters bei der Sicherstellung der gestalterischen Qualität, Herangehensweise des Bieters zur Ermöglichung einer nachhaltigen Bauweise. Siehe Verfahrensbedingungen für Einzelheiten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl350
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungQualifikation und Erfahrung der Projekt- und Bauleitung. Siehe Verfahrensbedingungen für Einzelheiten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl250
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24740f-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24740f-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung06/05/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24740f-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge29/04/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung gemäß Vorgaben der VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Projektleiter und der Bauleiter müssen jeweils über eine Berufsqualifikation als Architekt oder Ingenieur verfügen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGroße Kreisstadt Eichstätt
RegistrierungsnummerDE 198 148 841
PostanschriftMarktplatz 11, 85072 Eichstätt
StadtEichstätt
Postleitzahl85072
Land, Gliederung (NUTS)Eichstätt (DE219)
LandDeutschland
KontaktpersonHerr Markus Struller, Bauamt (Hochbau)
E-Mailmarkus.struller@eichstaett.de
Telefon+49 84216001186
Internetadressehttps://www.eichstaett.de/
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24740f-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilianstraße 39, 80538 München
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+498921762411
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3a2b2658-ad4b-4943-bc3d-b28fd96e2813  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung28/03/2025 17:59:09 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung208466-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe64/2025
Datum der Veröffentlichung01/04/2025