Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Herstellung Regelkonformität insb. Montage INA-Magnete und Zs8
und
b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c) Aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Umfangreiche Anpassungen in einem Siemens SpDrS60-Stellwerk
Und
d) mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Umfangreiche Anpassungen in einem Siemens SpDrS60-Stellwerk
Datum Anordnung/Beauftragung Leistungsänderung: 16022021
Frist für EU-Bekanntmachung 30 Tage (spätestens 30 Kalendertage nach Anordnung der Leistungsänderung – gilt nicht bei der Änderung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 47 UVgO)
Schlussfolgerungen