Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Architektenleistungen für Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen, §§ 38 ff HOAI 2021, über die Lph. 2-9, zzgl. besondere Leistungen, für den Neubau Betriebshof Behältermanagement des Abfallwirtschaftsbetriebs München in München Riem. Beauftragt wird zunächst nur Lph. 2 zzgl. besondere Leistungen. Die Ergebnisse werden in den Projektauftrag nach Hochbaurichtlinien der LHM eingearbeitet und dem Kommunalausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die weiteren Leistungsphasen zzgl. zugehöriger besonderer Leistungen können erst nach beschlossenem Projektauftrag bzw. nach dem 60 %-Beschluss beauftragt werden. Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme beträgt rund 9,8
Mio. EUR netto. Die Kosten umfassen die KG 200-500 nach DIN 276 Aufgabenstellung: Auf einem Baufeld von 9 160 m2 zzgl. eines rundum begrünten Rahmens von rd. 2 395 m2 soll der Neubau eines Betriebshofs für den AWM-Bereich des Behältermanagements entstehen. Der Gebäudekomplex besteht aus einem Betriebsbereich mit Tonnenwaschanlage, Werkstätten, Lagerflächen und wenigen administrativen Räumen sowie einem Verwaltungsbereich mit Büro- und Sozialflächen, Umkleiden, Sanitäreinrichtungen. Im Außenbereich sind, jeweils überdacht, Logistikflächen sowie Stellplätze für 3 Müllpressen und für den betrieblichen Fuhrpark mit Fahrzeugen diverser Größen zu planen, genauso wie geeignete Verkehrsanlagen für Schwerlaster (28 t) zur Andienung im Betriebshof. Weiterhin sind eine befestigte Freifläche für die Behälterlagerung (rd. 1 750 m2), ein Freisitz für die Mitarbeiter sowie Besucherparkplatzflächen zu schaffen. Einige Bäume und der sog. „grüne Rahmen“ in Form eines Walls dient dem Übergang zum Landschaftsraum hin. Der Betriebshof wird umlaufend von einem 2,20 m hohen Zaun umgeben, der in der Zufahrt mit einem elektrischen Schiebetor und zusätzlich mit einer Schranke ausgestattet wird. Die technischen Außenanlagen der LB 540 und LB 550 werden durch den HLS- bzw. Elektroplaner geplant, weshalb mit diesen in enger Abstimmung zu arbeiten ist.
Die Fläche, in der das Baufeld liegt, unterliegt artenschutzrechtlichen Auflagen. Ein Ausgleichskonzept für den Artenschutz ist jedoch nicht zu entwickeln, da dieses bereits vorliegt. Jedoch wird auch der im Rahmen dieses Neubauprojektes zu errichtende Wall, der dem Strukturkonzept zu folgen hat, Teil des Konzeptes, so dass dessen Ausgestaltung eng mit dem für die CEF-Maßnahmen Beauftragten abzustimmen ist. Bei dem hier gegenständlichen Bauvorhaben handelt es sich um eine Neubaumaßnahme des Abfallwirtschaftsbetriebs München vertreten durch die MRG.