209489-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Erschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
OJ S 60/2026 26/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeinde Henstedt-Ulzburg
E-Mailgemeinde@h-u.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
BeschreibungGemeinde Henstedt-­Ulzburg, Erschließung B­-Plan 123 Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel, 2. Änderung ­- Generalplanerleistungen­ - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI stufenweise Beauftragung, Besondere Leistungen
Kennung des Verfahrens8bf46d17-d9e6-4aa4-9c7a-f299995fdb8c
Vorherige Bekanntmachung818154-2025
Interne KennungFG 2884 25 113
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHenstedt-Ulzburg
Postleitzahl24558
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelErschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
BeschreibungDie Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Erschließung des Bebauungsplanes B 123 „Gewerbegebiet westlich Große Heidekoppel“, 2. Änderung umzusetzen. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 123, 2. Änderung sind Bestandteil des Gewerbegebietes Ulzburg. Die Fläche grenzt im Süden an den Heideweg, im Osten an die Flächen der B-Pläne Nr. 76 und 83, im Norden an die Fläche des B-Plans 123, 1. Änderung und im Westen an die Flächen des B-Plan 146. Die Flächen werden derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans wurden die Voraussetzungen für die Erschließung und gewerbliche Bebauung der Flächen geschaffen. Die Ableitung zur Rückhaltung und Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über die Ableitung in das vorhandene Regenrückhaltebecken “Siebenstücken“ nördlich des Autobahnzubringers. Vorgesehen ist, das Niederschlagswasser von den Bau- und Verkehrsflächen über neu herzustellende RW-Kanäle mit Durchmessern DN 500 bis DN 1400 abzuleiten. Die neu herzustellenden RW-Kanäle werden innerhalb der geplanten Erschließungsstraße und Wege verlegt. Von der Kehre der nördlichen Stichstraße erfolgt die Verlegung der RW-Leitung im Bereich des Radweges parallel zu dem an der westlichen Seite verlaufenden Knick in nördliche Richtung bis kurz vor den Autobahnzubringer (L326). Hier erfolgt der Anschluss an den vorhandenen RW-Kanal, der in Zusammenhang mit der Erschließung des B-Plan 146 im Bereich der Wanderwegtrasse entlang des Autobahnzubringers hergestellt worden ist. Eine örtliche Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers ist infolge der schlechten Versickerungseignung der anstehenden Bodenverhältnisse nicht vorgesehen. Die Ableitung des Schmutzwassers ist mit Freigefälleleitungen DA 200 mit Anschlüssen an die vorhandenen Schmutzwasserleitungen in der Lise-Meitner-Straße im westlichen- und östlichen Bereich vorgesehen. Die ausreichende hydraulische Dimensionierung der vorgesehenen Regen- und Schmutzwasserkanalisation ist im Rahmen der Planungsleistung zu überprüfen und nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Konzept zur Abfangung der bestehenden Felddrainagen, die im Rahmen der Erschließungsmaßnahme unterbrochen werden zu erstellen. Die Erschließungsstraße und der neu herzustellende Radweg mit Anschluss im Süden an den Heideweg und im Nordosten an die Straßenkreuzung Heidekoppel/ L 326 (Autobahnzubringer) ist in Asphaltbauweise vorgesehen. Für die Herstellung der Öffentlichen Beleuchtung ist im Rahmen der Planungen eine lichtpunkttechnische Berechnung zu erstellen. Es soll die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung bearbeitet werden. Die weiteren Besonderen Leistungen sind im Detail den Unterlagen zu entnehmen. Im Planungsprozess werden Termine für Projektvorstellungen in den Ausschüssen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg erforderlich. Hierzu sind PowerPoint Präsentationen vorzubereiten und in den Ausschusssitzungen vorzutragen
Interne KennungFG 2884 25 113
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHenstedt-Ulzburg
Postleitzahl24558
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns28/02/2026
Enddatum der Laufzeit06/06/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.410 351,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungQualität
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Henstedt-Ulzburg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge318 044,14 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWaack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsWaack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots318 044,14 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsV01
TitelErschließung B-Plan 123 - Generalplanerleistung
Datum der Auswahl des Gewinners13/03/2026
Datum des Vertragsabschlusses24/03/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetGemeinde Henstedt-Ulzburg
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Registrierungsnummert:04319884640
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 431-988-4542
Fax+49 431-988-4702
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummert:04315992300
PostanschriftKüterstraße 30
StadtKiel
Postleitzahl24103
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-MailE-Vergabe-Fbdl@gmsh.de
Telefon+49 431-599-2300
Fax+49 431-599-1510
Internetadressehttp://www.gmsh.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-9000
Offizielle BezeichnungWaack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummert:0405268370
PostanschriftUlzburger Straße 476
StadtNorderstedt
Postleitzahl22844
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-Mailinfo@wud-ing.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungWaack + Dähn Ingenieurbüro GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftUlzburger Straße 476
StadtNorderstedt
Postleitzahl22844
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-Mailinfo@wud-ing.de
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle BezeichnungGemeinde Henstedt-Ulzburg
Registrierungsnummert:041939630
PostanschriftRathausplatz 1
StadtHenstedt-Ulzburg
Postleitzahl24558
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
E-Mailgemeinde@h-u.de
Telefon+49 4193 9630
Profil des Erwerberswww.h-u.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-9002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung3067879f-2b53-4e32-9a56-2a511ba2c6f0  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/03/2026 10:21:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung209489-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe60/2026
Datum der Veröffentlichung26/03/2026