Sachverhalt: Der bisherige Verkehrsvertrag "Maas-Rhein-Lippe-Netz" endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Im Verhandlungsverfahren zur Neuvergabe der erweiterten Linie RE13 stellte sich heraus, dass eine Fahrzeuglieferung von speziellen, mehrsystemfähigen Neufahrzeugen zu Dezember 2025 nicht realisierbar ist. Die Betriebsaufnahme wurde daher auf Dezember 2026 verschoben. Die so entstandene Vertragslücke von Dezember 2025 bis Dezember 2026 soll mit dieser Vergabe geschlossen werden.
Auftragsvergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem bestimmten Unternehmen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV:
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die hohen Anforderungen an die technischen Voraussetzungen, von denen wegen der infrastrukturellen Gegebenheit nicht abgewichen werden kann, sind unter anderen, dass die Fahrzeuge eine Zulassung nach Venlo benötigen, die Fahrzeuge einen 80-cm-Fußbodenhöhe und Spaltüberbrückung für einen barrierefreien Einstieg aufweisen müssen und es eine Kombinationsmöglichkeit der 4- und 5- teiligen Fahrzeuge für die optimale Ausnutzung der Bahnsteiglänge unter Berücksichtigung der erforderlichen Sitzplatzkapazitäten geben muss.