209729-2026 - Ergebnis
Deutschland – Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör – Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen
OJ S 60/2026 26/03/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
E-Mailvergabestelle@hzd.hessen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen
BeschreibungBeschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen in drei Losen
Kennung des Verfahrens01d3895d-ecf0-4d21-910d-6b1e707c64da
Interne KennungVG-3000-2025-0078
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.84 799 144,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung84 799 144,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelHessenweite Standortverbindungen
BeschreibungZiel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 12 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung der Vorleistung von Standortverbindungen. Gegenstand dieses Loses ist somit die Beschaffung von Standortverbindungen zwischen den Lokationen des Landes Hessen und Anbindungen an die Knotenstandorte des HessenNetzes als Ethernet-Verbindungen sowie Optical-Transfer-Network-Verbindungen (OTN). Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung von Netzwerkverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. Die Leistungen der gemieteten Festverbindungen werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht. HessenNetz-Verbindungen Das HessenNetz besteht aus einem vermaschten Backbone auf Basis optischer Übertragungswege mit aktuell 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel. Dieser Backbone ist Gegenstand des Loses 2 dieser Ausschreibung. An den Knoten sind sternförmig Ethernet-Verbindungen und einige OTN-Verbindungen zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Die Auswahl des Knotenstandorts für die jeweilige Verbindung wird grundsätzlich vom AG vorgegeben. Der zentrale Abschlusspunkt einer Verbindung am Knotenstandort wird als A-Ende bezeichnet, der dezentrale Abschlusspunkt als B-Ende. Punkt-zu-Punkt-Verbindungen (P2P) Zusätzlich zu den HessenNetz-Verbindungen gibt es Ethernet-Verbindungen und auch OTN-Verbindungen zwischen beliebigen Standorten in Hessen, welche als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen realisiert sind. Hierbei wird eine Seite als A-Ende und die andere Seite als B-Ende bezeichnet. Redundante Verbindungen Die Netzstruktur sieht auch redundant ausgeprägte Verbindungsvarianten vor. Im Migrationsbestand handelt es sich zum überwiegenden Teil um HessenNetz-Verbindungen mit entsprechend höheren Verfügbarkeitsanforderungen. In einigen wenigen Fällen sind auch Punkt-zu-Punkt-Verbindungen redundant ausgeprägt. Es wird zwischen singulären, basis-redundanten (knotendisjunkten) und voll-redundanten (knoten- und kantendisjunkten) Verbindungen unterschieden. Erwartete Ausbauänderung Der Ausbaustand des Datennetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Das Gesamtdatenaufkommen wird sich aller Voraussicht nach in den Folgejahren vergrößern, dadurch wird eine Anpassung sowohl der Leitungskapazitäten, als auch weitere Ausprägung von Redundanzen stattfinden. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich zudem auch Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben. Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) sowie die in Kapitel 7.2.1 beschriebenen Änderungskategorien sind im Preisblatt ersichtlich. Durch die o.g. Erhöhung der Leitungskapazitäten werden weitere Umstellungen von noch vorhandenen kupferbasierten Leitungen auf Glasfaser nötig werden. Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert: •Ethernet-Verbindungen •OTN-Verbindungen •Verbindungen außerhalb Hessens •sonstige Dienstleistungen Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten und Redundanzarten. Für OTN-Verbindungen sind zudem Tarifzonenvarianten ausgeprägt. Wie in Kapitel 2.2.1 der LB Los 1 beschrieben, sind vier der fünf Knotenstandorte im HessenNetz Ausgangsbasis für die Anbindung von Landeslokationen. Die Anbindung der Landeslokationen soll gemäß der Vorgabe des AG an einen der HessenNetz-Knotenstandorte erfolgen. Prinzipiell unterscheiden sich die Punkt-zu-Punkt-Verbindungen von den HessenNetz-Verbindungen nur dadurch, dass keine Verbindung an das HessenNetz und damit an die Knotenstandorte erfolgt. Es handelt sich um direkte Verbindungen zwischen dezentralen Standorten. Das Preisblatt sieht für Ethernet-Verbindungen eine separate preisliche Betrachtung dieser zwei Varianten vor, für OTN-Verbindungen jedoch nicht. Einige wenige Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes liegen nicht im Gebiet des Landes Hessen (z.B. Landesvertretungen in Berlin, Brüssel). Auch für diese Standorte gelten die Konditionen des abzuschließenden Vertrages. Da es sich jedoch um Standorte handelt, die teilweise im Ausland liegen und somit in das standardisierte Preismodell nicht integrierbar sind, wird hierfür eine eigene Warenkorbgruppe ausgeprägt. Die dort aufgeführten Verbindungen sind einzeln zu bepreisen. Kommt während der Vertragslaufzeit ein weiterer in diese Gruppe fallender Standort hinzu, so wird für diesen Standort ein preisliches Einzelangebot zu Konditionen des Rahmenvertrages abgefragt. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.66 063 757,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung66 063 757,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungKriterienkatalog Los 1
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreisblatt Los 1
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
5.1.
LosLOT-0002
TitelVerbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN)
BeschreibungZiel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung der Knotenstandorte des HessenNetzes mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) zur Vernetzung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone). Die Übergabe der Verbindungen an den Knotenstandorten erfolgt mit Ethernet-Schnittstellen (ETH). Zu den Verantwortlichkeiten des Dienstleisters gehören die Bereitstellung von Netzverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzsicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für weitere Rechenzentrums-Standorte erforderlich. Die Übergabe dieser Verbindungen soll je nach Bedarf mit Ethernet-Schnittstellen (ETH) oder Fibre Channel (FCP) erfolgen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. Die Leistungen der gemieteten Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN), im Folgenden optische Übertragungswege (WDM/OTN) genannt, zur Verbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone) werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht. HessenNetz-Verbindungen in verschiedenen Ausprägungen sind nicht Gegenstand dieses Loses. HessenNetz-Backbone Der Backbone des HessenNetzes besteht aktuell aus 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel, die auf Basis optischer Übertragungswege (WDM/OTN) miteinander vermascht sind, wobei die Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld über zwei zusätzliche optische Übertragungswege (WDM/OTN) direkt gekoppelt sind. Es bestehen weitere Verbindungen zwischen Knotenstandorten, die nicht Bestandteil dieses Loses sind. Die optischen Übertragungswege (WDM/OTN) zur Anbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes haben jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH). Die zur direkten Kopplung der Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld haben ebenfalls jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH). Bei den optischen Übertragungswegen (WDM/OTN) handelt es sich um glasfaserbasierte dedizierte Punkt-zu-Punkt-Verbindungen mit separaten Übergabeports zur Anbindung eines HessenNetz-Knotens bzw. eines Rechenzentrum-Standortes. Erwartete Ausbauänderungen Der Ausbaustand des HessenNetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Mit der voraussichtlichen Erhöhung des Gesamtdatenaufkommens der Gesamtheit aller HessenNetz-Verbindungen sowie allgemein wachsender Sicherheitsanforderungen, erhöhen sich auch die Anforderungen an den HessenNetz-Backbone. Perspektivisch ist während der Vertragslaufzeit eine Anhebung der Bandbreiten im HessenNetz-Backbone sowie eine Erhöhung der Sicherheit der Verbindungen durch eine zusätzliche BSI-konforme Verschlüsselung geplant. Mit fortschreitender Digitalisierung werden zusätzliche Anbindungen von Rechenzentrumsstandorten während der Vertragslaufzeit wahrscheinlich. Neben reinen Datenverbindungen unter Verwendung von Ethernet (ETH) soll auch die Möglichkeit bestehen, RZ-Verbindungen mit Fibre Channel unter Verwendung des Fibre Channel Protocols (FCP) zur Einbindung von Storage Area Networks (SAN) nutzen zu können. Den beschriebenen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) ist im Preisblatt (siehe Anlage Preisblatt Los 2) ersichtlich. Eine Kapazitätserhöhung kann für alle Strecken gleichzeitig oder als Einzelleistung je Strecke notwendig werden und schließt eine Ablösung der bis zum Zeitpunkt der Erhöhung bestehenden Übertragungsrate ein. Da die genaue Anzahl und die Strecken noch nicht bekannt sind, zeigt der AN seine grundsätzliche Bereitschaft an, dem AG im Bedarfsfall ein entsprechendes Angebot auf Basis und zu den Konditionen des abzuschließenden Rahmenvertrages zu unterbreiten und die notwendigen Maßnahmen bei Beauftragung durch den AG durchzuführen. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen. Warenkorb . Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert: • HessenNetz-Backboneverbindungen (WDM/OTN) • zusätzliche RZ-Anbindungen (WDM/OTN) • Sonstige Dienstleistungen Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten, Redundanzarten und Verschlüsselungsoptionen. Zudem sind für Produkte ohne direkten Standortbezug Tarifzonenvarianten ausgeprägt. Eine genaue Spezifizierung der technischen Anforderungen an die einzelnen Produkte erfolgt in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 151 676,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung6 151 676,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungKriterienkatalog Los 2
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreisblatt Los 2
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
5.1.
LosLOT-0003
TitelDark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare)
BeschreibungZiel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zwischen den Lokationen des Landes Hessen. Das Los beinhaltet sowohl Anbindungen der hessischen Landeslokationen an die Knotenstandorte des City- und HessenNetzes in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel als auch Verbin-dungen zwischen den Landeslokationen und zur Kopplung der Knotenstandorte des CityNetzes. Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung, die Wartung und der Betrieb der notwendigen Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Multiservicenetz (CityNetz Wiesbaden) auf Basis von gemieteten Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) sowie mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. In Frankfurt und Kassel sind Dark Fiber-Verbindungen mit Anbindung an den jeweiligen HessenNetz-Knoten in Betrieb. Die Leistungen der gemieteten Dark Fiber-Verbindungen werden derzeit von der WiTCOM Wiesbadener Informations- und Telekommunikations GmbH erbracht. Dark Fiber-Verbindungen für das CityNetz Das CityNetz in Wiesbaden besteht im Kern aus einem Backbone auf Basis von Dark Fiber-Verbindungen mit aktuell drei Knotenstandorten. An die Knotenstandorte des CityNetzes sind die Verbindungen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den hessischen Landeslokationen im Stadtgebiet von Wiesbaden geschaltet. Die Auswahl des Knotenstandorts wird grundsätzlich vom AG vorgegeben. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedliche Knotenstandorte in Wiesbaden sind hierbei zu berücksichtigen. Dark Fiber-Verbindungen an HessenNetz-Knoten Das Land Hessen betreibt ausgehend von den drei HessenNetz-Knoten weitere Dark Fiber-Verbindungen für hessische Landeslokationen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zum jeweiligen Knotenstandort. Von dort sind die Dark Fiber-Verbindungen sternförmig zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedlichen Knotenstandorte sind hierbei nicht realisiert. Der Knoten Mainz nimmt dabei insofern eine Sonderstellung ein, als dass er nicht auf dem Gebiet des Landes Hessen liegt. Als HessenNetz-Knoten sind von dort aufgrund der räumlichen Nähe ebenfalls Standorte im städtischen Ballungsraum Wiesbaden angebunden. Dark Fiber als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen Neben den vom City- oder HessenNetz ausgehenden Verbindungen gibt es innerhalb der Stadtgebiete der Ballungszentren Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel weitere Dark Fiber-Verbindungen zwischen beliebigen hessischen Landeslokationen, welche als Punkt-zu-Punkt (P2P) ohne Anbindung an einen Knoten realisiert sind. Dark Fiber als Basis für voll-redundante Lokationsanbindungen Für die hessischen Landeslokationen, die in der Standortliste mit der Redundanzangabe "voll-redundant" aufgeführt sind, ist eine Anbindung über zwei getrennt geführte Glasfaserstrecken und zwei bereits bestehende und voneinander unabhängige Haus-einführungen zu bereitzustellen. Erwartete Ausbauänderungen Der AG geht davon aus, dass sich der Ausbaustand des Datennetzes fortlaufend ändern wird und auch weiterhin einem leichten Aufwachs unterliegt. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich z.B. Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben. Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst als (Start+3) Menge ist im Preisblatt ersichtlich. Warenkorb: • Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) • Sonstige Dienstleistungen Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) Innerhalb der Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach dem jeweiligen Knotenstandort des City- oder HessenNetzes der Verbindung bzw. für P2P-Verbindungen eine Zuordnung zum jeweiligen Stadtgebiet. Dark Fiber-Verbindungen Wiesbaden in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Mainz in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Frankfurt in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Kassel in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Sonstige Dienstleistungen Für besondere, zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil der in dieser LB aufgeführten pauschalierten Leistungen sind in die Arbeiten in drei Qualifikationsstufen anzubieten: Systemspezialist oder Serviceingenieur, Servicetechniker, Handwerker.
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt65185
PostleitzahlWiesbaden
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2026
Enddatum der Laufzeit31/03/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.12 583 710,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung12 583 710,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistung
BeschreibungKriterienkatalog Los 3
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreisblatt Los 3
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
6. Ergebnisse
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen84 799 144,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung66 063 757,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDeutsche Telekom Business Solutions GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses20/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung6 151 676,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDeutsche Telekom Business Solutions GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002
Datum des Vertragsabschlusses20/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung12 583 710,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungWiTCOM GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0003
Datum des Vertragsabschlusses20/03/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer06-25153000-14
PostanschriftMainzer Straße 29
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon+49 611340 0
Fax+49 611340 1150
Internetadressehttps://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
RegistrierungsnummerDE812056745
PostanschriftWilhelminenstraße 1 - 3
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151-126603
Fax+49 611 327648534
Internetadressehttps://www.rp-darmstadt.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungWiTCOM GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE185914372
PostanschriftKonradinerallee 25
StadtWiesbaden
Postleitzahl65189
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailwholesale@witcom.de
Telefon+49 61126244-160
Fax+49 61126244-262
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDeutsche Telekom Business Solutions GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE815404050
PostanschriftLandgrabenweg 149
StadtBonn
Postleitzahl53227
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailkatrin.groh@telekom.de
Telefon+49 6118005061
Fax+49 6118005061
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbd2ed091-411f-4a68-b901-876286820a53  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/03/2026 09:41:24 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung209729-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe60/2026
Datum der Veröffentlichung26/03/2026