209803-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung wg. Ausschreibung Technische Gebäudeausrüstung (HLS) für das Projekt MAX 59
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung
E-Maila.schulz@imvt-stiftung.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersFreizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung wg. Ausschreibung Technische Gebäudeausrüstung (HLS) für das Projekt MAX 59
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die Leistung der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) für das Projekt MAX 59. Es handelt sich um die Sanierung eines im Eigentum der Stadt Augsburg befindlichen Anwesens in der Maximilianstraße 59 im Zentrum der Stadt. Die Bebauung mit Innenhof umfasst einen dreigeschossigen Hauptkörper mit Satteldach sowie einen rückwärtigen, ebenfalls dreigeschossigen Anbau mit Flachdach zur Dominikanergasse. Der Hauptzugang befindet sich an der Maximilianstraße. Bei dem Anwesen handelt es sich im Kern um ein denkmalgeschütztes, ehemaliges Bürgerhaus aus dem 16. Jahrhundert, die äußere Erscheinung des Traufseitbaus zur Maximilianstraße geht auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und wieder aufgebaut. Es wurde ab 1956 als Sing- und Musikschule genutzt, später als Einrichtung zur Fachakademie für Musik ernannt (Vorläufer des späteren Leopold-Mozart-Konservatoriums). Seit 2020 steht das Anwesen leer. Aufgrund seiner Tradition und Funktion hat das Haus eine lange Geschichte als Bildungs- und Kulturort der Stadt Augsburg. Seit der Ergänzung und teilweisen Instandsetzung der technischen Anlagen im Jahr 1972 wurden keine wesentlichen Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt. Die Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung plant das Anwesen zu sanieren und einer Nutzung als Bildungs-, Kultur- und Beratungshaus mit Schwerpunkt auf Angeboten für Jugendliche zuzuführen. Es ist der vollständige Austausch der technischen Gebäudeausrüstung, die brandschutzseitige und statische Ertüchtigung und ein barrierefreier Ausbau des Gebäudes vorgesehen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung (einseitige Option zugunsten des AG) mit den erforderlichen Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) für das Projekt MAX 59 gemäß dem Entwurf des Ingenieurvertrages. Für das Projekt besteht eine Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Kennung des Verfahrens1b3ce30d-1d14-490f-932f-aa58ecb4f9fe
Interne Kennung80966-26 (4)
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMaximilianstraße 59  
StadtAugsburg
Postleitzahl86150
Land, Gliederung (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelDr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung wg. Ausschreibung Technische Gebäudeausrüstung (HLS) für das Projekt MAX 59
BeschreibungAuftragsgegenstand ist die Leistung der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) für das Projekt MAX 59. Es handelt sich um die Sanierung eines im Eigentum der Stadt Augsburg befindlichen Anwesens in der Maximilianstraße 59 im Zentrum der Stadt. Die Bebauung mit Innenhof umfasst einen dreigeschossigen Hauptkörper mit Satteldach sowie einen rückwärtigen, ebenfalls dreigeschossigen Anbau mit Flachdach zur Dominikanergasse. Der Hauptzugang befindet sich an der Maximilianstraße. Bei dem Anwesen handelt es sich im Kern um ein denkmalgeschütztes, ehemaliges Bürgerhaus aus dem 16. Jahrhundert, die äußere Erscheinung des Traufseitbaus zur Maximilianstraße geht auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und wieder aufgebaut. Es wurde ab 1956 als Sing- und Musikschule genutzt, später als Einrichtung zur Fachakademie für Musik ernannt (Vorläufer des späteren Leopold-Mozart-Konservatoriums). Seit 2020 steht das Anwesen leer. Aufgrund seiner Tradition und Funktion hat das Haus eine lange Geschichte als Bildungs- und Kulturort der Stadt Augsburg. Seit der Ergänzung und teilweisen Instandsetzung der technischen Anlagen im Jahr 1972 wurden keine wesentlichen Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt. Die Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung plant das Anwesen zu sanieren und einer Nutzung als Bildungs-, Kultur- und Beratungshaus mit Schwerpunkt auf Angeboten für Jugendliche zuzuführen. Es ist der vollständige Austausch der technischen Gebäudeausrüstung, die brandschutzseitige und statische Ertüchtigung und ein barrierefreier Ausbau des Gebäudes vorgesehen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung (einseitige Option zugunsten des AG) mit den erforderlichen Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) für das Projekt MAX 59 gemäß dem Entwurf des Ingenieurvertrages. Für das Projekt besteht eine Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Interne Kennung80966-26 (2)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Stufe 1: Leistungsphase 1 bis 2 gem. Anlage 1.1 des Ingenieurvertrags; Stufe 2: Leistungsphase 3 bis 4 gem. Anlage 1.1 des Ingenieurvertrags; Stufe 3: Leistungsphase 5 gem. Anlage 1.1 des Ingenieurvertrags; Stufe 4: Leistungsphase 6 und 7 gem. Anlage 1.1 des Ingenieurvertrags; Stufe 5: Leistungsphase 8 gemäß Anlage 1.1 des Ingenieurvertrags; Stufe 6: Leistungsphase 9 gemäß Anlage 1.1 des Ingenieurvertrags. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages werden zunächst die Grundleistungen der Stufe 1 gemäß § 3.2.1 abgerufen. Der AG behält sich vor, die Leistungen für weitere Stufen ganz oder teilweise zu beauftragen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMaximilianstraße 59  
StadtAugsburg
Postleitzahl86150
Land, Gliederung (NUTS)Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestumsatz (2023 bis 2025) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (HLS), in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 500.000,00/Jahr (pro Jahr, nicht lediglich im Durchschnitt) betragen haben (Mindestkriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestmitarbeiterzahl (2023 bis 2025) Die Anzahl der in den in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (HLS) fest angestellten Ingenieurinnen/Ingenieuren sowie technischen Zeichner muss im Jahresmittel jeweils mindestens 5 betragen (Mindestkriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensbezogene Referenzen Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien zu Umsatz und Mitarbeiterzahlen erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind anzugeben. Vergleichbar sind dabei Leistungen, die mindestens die Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI betreffen und Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach dem Leistungsbild der technischen Gebäudeausrüstung (HLS) der HOAI für die Sanierung/den Umbau von Bestandsgebäuden umfassen. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium). Zur Bewerberauswahl werden maximal fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: • Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum) erfüllt, erhält der Bieter einen Teilpunkt. • Für jede Referenz über ein Projekt, das ein denkmalgeschütztes Objekt betrifft, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). • Für jede Referenz über ein Projekt eines öffentlichen Auftraggebers und/oder unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). • Für jede Referenz über ein Projekt in innerstädtischer Lage mit den entsprechenden erhöhten baulogistischen Anforderungen erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). • Für jede Referenz über ein Projekt, das die Nutzung als Bildungs-, Begegnungs- und Kulturstätte, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). Je Referenz werden dabei maximal drei Zusatzpunkte vergeben. Damit sind je Referenz insgesamt höchstens 4 Punkte erreichbar (1 Punkt für die Mindestanforderungen + bis zu 3 Zusatzpunkte). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen die Mindestkriterien und alle vier Zusatzkriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 20 Teilpunkten erreicht. Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 5 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungHonorarangebot Das zu wertende Honorarangebot wird aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt: ­- Vergütung, die sich für die Grundleistungen anhand folgender Honorarparameter ergibt: Honorarzone II Fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von EUR 880.000,00 für die Kostengruppen KG 410 bis einschl. 430 sowie 480 (anteilig). Angebotener Honorarsatz Angebotener Umbauzuschlag ­- angebotene Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert, ­- angebotene Tagessätze jeweils mit 5 multipliziert, ­- Betrag, der sich aus der angebotenen Nebenkostenpauschale auf die Summe der vorgenannten Honorarbestandteile ergibt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem angebotenen Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 20 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 100 Punkte.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungSchriftliche Darstellung zu einzelnen Aspekten der ausgeschriebenen Planungsleistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin in möglichst kompakter Form strukturiert und, aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgen-den Kriterien entsprechend bewerten zu können. (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "Darstellung von Besonderheiten und Herausforderungen des Projektes, die bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen sind, und Darstellung, wie diese Herausforderungen in den verschiedenen Leistungsphasen zur Sicherstellung einer kosten-, termin- und qualitätsgerechten Durchführung der Maßnahme gelöst werden sollen" Der Bieter haben die aus ihrer Sicht relevanten Herausforderungen und Schwierigkeiten bei dem ausgeschriebenen Projekt darzustellen. Hierbei sollen sie mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Die Darstellung wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "Darstellung der Erbringung der Leistungen der Bauüberwachung (Leistungsphase 8)" Die Leistungen der Bauüberwachung und des Koordinierens der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten sind im Rahmen der Leistungsphase 8 – für den Fall des Abrufs dieser Leistungsphase - von besonderer Bedeutung für den Projekterfolg. Der Bieter hat darzustellen, wie er diese Leistungen zu erbringen gedenkt. - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "Darstellung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Terminschiene" Der Bieter hat darzustellen, in welcher zeitlichen Abfolge die Planungsschritte erfolgen, wie die Aufstellung und Überwachung der Terminpläne erfolgt und welche Maßnahmen bei der Gefährdung der Terminziele ggf. ergriffen werden, um die Erreichung folgender vom Auftraggeber vorgegebene Terminziele sicherzustellen: - Fertigstellung Vorplanung: 26.10.2026 - Fertigstellung Entwurfsplanung: 25.03.2027 - Baubeginn (bei Genehmigungszeitraum von fünf Monaten): 06.08.2027 - Fertigstellung der Bauleistungen: 28.11.2028 ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung im Hinblick auf die Sicherstellung der Einhaltung der Terminziele erwarten. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung im Hinblick auf die Sicherstellung der Einhaltung der Terminziele erwarten. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung im Hinblick auf die Sicherstellung der Einhaltung der Terminziele erwarten. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung im Hinblick auf die Sicherstellung der Einhaltung der Terminziele erwarten. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung im Hinblick auf die Sicherstellung der Einhaltung der Terminziele erwarten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungErwartungshorizont zur Darstellung des Projektteams "Darstellung der Zusammensetzung, der Verantwortlichkeiten und der Qualifikation der Mitglieder des Projektteams" Es ist das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam zu benennen. Dabei sind insbesondere die Aufgabenverteilung und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Projektteams und die Qualifikation (insbesondere einschlägige Berufserfahrung und Referenzprojekte) darzustellen. Die Darstellung des Projektteams wird mit Punkten von 1 bis 5 bewertet und wie dargestellt faktoriert. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: ­- 5 Punkte: Die Darstellung lässt auf eine hervorragende Qualifikation und Organisation des Projektteams schließen. ­- 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine auf sehr gute Leistung Qualifikation und Organisation des Projektteams schließen. ­- 3 Punkte: Die Darstellung lässt auf eine gute Qualifikation und Organisation des Projektteams schließen. ­- 2 Punkte: Die Darstellung lässt auf eine zufriedenstellende Qualifikation und Organisation des Projektteams schließen. ­- 1 Punkt: Die Darstellung lässt auf keine zufriedenstellende Qualifikation und Organisation des Projektteams schließen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av277011-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av277011-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av277011-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge24/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 56 VgV verwiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung
Registrierungsnummer+4989 9392 8649
PostanschriftNymphenburger Str. 45
StadtMünchen
Postleitzahl80335
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Maila.schulz@imvt-stiftung.de
Telefon08993928649
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av277011-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern)
Registrierungsnummer08921762411
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon08921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfd37f100-8955-4022-a0a3-dab22a615d87  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/03/2026 20:09:40 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung209803-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe60/2026
Datum der Veröffentlichung26/03/2026