210020-2023 - ErgebnisDeutschland-Krayenberggemeinde: Feuerlöschfahrzeuge
OJ S 70/2023 07/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Krayenberggemeinde
Postanschrift: Bahnhofstraße 11
Ort: Krayenberggemeinde
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36460
Land: Deutschland
E-Mail: info@krayenberggemeinde.de
Telefon: +49 36963-2370
Fax: +49 36963-23777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krayenberggemeinde.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Feuerwehr der Krayenberggemeinde OT Dietlas
Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5 für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Krayenberggemeinde OT Dietlas
Los 1 enthält das Fahrgestell.
Los 2 beschreibt die Ausführung des feuerwehrtechnischen Aufbaus.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fahrgestell für ein LF 10
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Hauptort der Ausführung: Krayenberggemeinde, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Liefern Basisfahrzeug LKW-Allrad-Fahrgestell für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530 Teil 5
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 45
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 45
Kostenkriterium - Name: Folgekosten/Wartung / Gewichtung: 10
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 033-096936
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Fahrgestell für ein LF 10
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 361573321254
Fax: +49 361573321059
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/04/2023