Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: ja
Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: technische Gründe
Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Vorliegend handelt es sich um eine Nachbeschaffung zu dem jüngst bei der Bundeswehr eingeführten Kampfbekleidungssatzes Streitkräfte (KBS SK). Mit Tagesbefehl vom 01.03.2022 legte der Generalinspekteur der Bundeswehr die Vollausstattung der Bundeswehr als Grundziel fest. Angestrebt ist es, dieses Ziel bis spätestens 2025 zu erreichen und die Bundeswehr damit auch in der Breite einsatzbereit zu machen, damit in entsprechenden Situationen auch zusätzliche Kräfte bereitgestellt werden können. Dafür müssen diejenigen Truppenteile, die schnell verfügbar sind, mit der richtigen Ausstattung ausgerüstet sein. Teil der „Aufgabenorientierten Ausstattung“ der Bundeswehr ist auch der eingeführte moderne Kampfbekleidungssatz Streitkräfte (KBS SK). Beschafft wurden insgesamt 150.000 Sätze (hier: Anteil Combatshirts 5-Farb-Tarndruck) . Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine und die dadurch ausgelöste erhöhte Alarmbereitschaft von NATO-Truppen führt zu einer besonderen Dringlichkeit der hiesigen Beschaffung. Dies gilt umso mehr, als der Markt bereits signalisiert hat, dass auch weitere Nationen die Ausstattung ihrer Armeen prüfen und somit Produktionskapazitäten einnehmen würden. Ein Zuwarten würde daher dazu führen, dass die Produktionskapazitäten nicht mehr zur Verfügung stehen würden und die ambitionierte Planung bis zum Jahr 2025 nicht gehalten werden könnte. Insbesondere die Fristen eines Teilnahmewettbewerbs – auch in verkürzter Form – können daher vorliegend nicht eingehalten werden.Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben