210741-2022 - ErgebnisDeutschland-Köln: Kampfanzüge
OJ S 77/2022 20/04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Strasse 8-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: Bieteranfragen@bwbm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
I.2.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
I.3.
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4.
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1.
Beschreibung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Combat Shirt 5 FTD KBS SK
II.1.2.
Art des Auftrags und Ort der Ausführung bzw. Lieferung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung: Nonnweiler
NUTS-Code DEC06 St. Wendel
II.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4.
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Lieferung von 150.000 Sätzen Kampfbekleidungssatz Streitkräfte (KBS SK), Anteil Combatshirt 5-FTD
II.1.5.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35812200 Kampfanzüge, 35113470 Schutzkleidung (Hemden und Hosen)
II.2.
Gesamtwert des Auftrags/Loses
II.2.1.
Gesamtwert des Auftrags/Loses

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung

Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)

Richtlinie 2009/81/EG

1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG

Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein

Die Fristen eines nichtoffenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: ja

Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen: nein

Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: technische Gründe

Der Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein

Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein

Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein

Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein

Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein

Der Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein

Vorliegend handelt es sich um eine Nachbeschaffung zu dem jüngst bei der Bundeswehr eingeführten Kampfbekleidungssatzes Streitkräfte (KBS SK). Mit Tagesbefehl vom 01.03.2022 legte der Generalinspekteur der Bundeswehr die Vollausstattung der Bundeswehr als Grundziel fest. Angestrebt ist es, dieses Ziel bis spätestens 2025 zu erreichen und die Bundeswehr damit auch in der Breite einsatzbereit zu machen, damit in entsprechenden Situationen auch zusätzliche Kräfte bereitgestellt werden können. Dafür müssen diejenigen Truppenteile, die schnell verfügbar sind, mit der richtigen Ausstattung ausgerüstet sein. Teil der „Aufgabenorientierten Ausstattung“ der Bundeswehr ist auch der eingeführte moderne Kampfbekleidungssatz Streitkräfte (KBS SK). Beschafft wurden insgesamt 150.000 Sätze (hier: Anteil Combatshirts 5-Farb-Tarndruck) . Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine und die dadurch ausgelöste erhöhte Alarmbereitschaft von NATO-Truppen führt zu einer besonderen Dringlichkeit der hiesigen Beschaffung. Dies gilt umso mehr, als der Markt bereits signalisiert hat, dass auch weitere Nationen die Ausstattung ihrer Armeen prüfen und somit Produktionskapazitäten einnehmen würden. Ein Zuwarten würde daher dazu führen, dass die Produktionskapazitäten nicht mehr zur Verfügung stehen würden und die ambitionierte Planung bis zum Jahr 2025 nicht gehalten werden könnte. Insbesondere die Fristen eines Teilnahmewettbewerbs – auch in verkürzter Form – können daher vorliegend nicht eingehalten werden.
IV.2.
Zuschlagskriterien
IV.2.1.
Zuschlagskriterien
IV.2.2.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3.
Verwaltungsangaben
IV.3.1.
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
BwBM 2022 0902 3
IV.3.2.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 12
- Bezeichnung: Combat Shirt 5-Farb-Tarndruck (FTD) Artikelstammdatennummer (ASD) 37439A
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
7.4.2022
V.2.
Angaben zu den Angeboten
V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wattana GmbH
Postanschrift: Gewerbering 19
Ort: Hohenstein-Ernstthal
Postleitzahl: 09337
Land: Deutschland
Fax: +49 372377880661
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Los-Nr.: 13
- Bezeichnung: Combat Shirt 5 FTD ASD 37439A
V.1.
Tag des Vertragsabschlusses
7.4.2022
V.2.
Angaben zu den Angeboten
V.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hexonia GmbH
Postanschrift: Van-der-Upwich-Straße 40
Ort: Nettetal
Postleitzahl: 41334
Land: Deutschland
Fax: +49 2153-95183-29
V.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
VI.2.
Zusätzliche Angaben
VI.3.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94-99-0
Fax: +49 228-94-99-400
VI.3.2.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.3.3.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15.4.2022