Beschreibung der Beschaffung
Alle ausgewiesenen Immobilienobjekte sollen an ein bidirektional ausgebautes, breitbandiges und leitungsgebundenes "Glasfaser-Stadtnetz" des zukünftigen Bieters / Betreibers über FttB-Übergangspunkte angeschlossen werden.
Es ist Sache des Bieters / Betreibers, dieses "Stadtnetz" zur Heranführung der beschriebenen Programm- und Diensteversorgung bereitzustellen und die dazu erforderlichen zentralen Einrichtungen sowie das Zuführungsnetz selbst zu betreiben.
Die Versorgung der Wohnungen erfolgt dann in der Regel über ein vorhandenes koaxiales Kabelnetz der NE 4.
Ebenfalls soll ein Migrationskonzept angeboten werden, um die Versorgung mit Fiber to the Home (FttH) bis zum Ende der Vertragsperiode sicherzustellen.
Der Bieter / Betreiber, als zukünftiger Vertragspartner, ist für die zur Sicherstellung der in den Verträgen genannten Signallieferung verantwortlich.
Der Bieter / Betreiber hat sich durch Ortsbegehungen vor Abgabe seines Angebotes selbst sorgfältig von den örtlichen Gegebenheiten, dem technischen Zustand der Hausverteilnetze der NE 4 sowie der
möglichen Wiederverwertbarkeit von Anlagen oder Anlagenteilen zu überzeugen und eventuell erforderlich werdende Anpassungen, Änderungen und Umverlegungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die ProPotsdam dem Bieter / Betreiber zum Zwecke der Abgabe des Angebotes den Zugang zu ihren Grundstücken und Gebäuden ermöglichen wird.
Die Zugangsmöglichkeit bedarf der vorherigen Terminabsprache.
Die zur Begehung vorgesehenen Gebäude und Grundstücke sind der ProPotsdam rechtzeitig vor dem Begehungstermin schriftlich zu benennen.
Da die bestehenden vertraglichen Bedingungen mit dem derzeitigen Netzbetreiber spätestens zum 31.03.2025 im Falle einer Kündigung enden, muss der Bieter / Betreiber im Auftragsfall seine Ausbauplanung auf die Zeitpunkte so abstimmen, dass die vertraglich zugesicherten Versorgungseigenschaften erfüllt werden.