Kurze Beschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 500 Personen) für den Eigenbedarf im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Da für das Verfahren 1232-DE-Berufsbekleidung Inland kein Angebot, dass den Bedingungen entspricht abgegeben worden ist, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1VgV durchgeführt. Die Voraussetzung des § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1VgV für eine Aufhebung lagen vor (s. dazu Anlage 3 "Vermerk zur Aufhebung"). Ziel ist es, neun Unternehmen anzufragen unter denen im Wettbewerb der spätere Vertragspartner ermittelt werden soll. Mit dem im Wettbewerb ermitteltelten Unternehmen wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen.
Die in Anlage 4 enthaltenen Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der Motivation der Mitarbeiter, der Arbeitssicherheit, der Corporate Identity sowie der professionellen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen.