212296-2023 - ErgebnisDeutschland-Sittensen: Elektronische Anzeigetafeln
OJ S 70/2023 07/04/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Samtgemeinde Sittensen
Postanschrift: Am Markt 11
Ort: Sittensen
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: info@SG.Sittensen.de
Telefon: +49 428293000
Fax: +49 428293001611
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sittensen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung, Montage und Einrichtung von Mediaboards
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/11
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48813100 Elektronische Anzeigetafeln
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung Montage und Einrichtung von Mediaboards und Zubehör an den den drei Schulen der Samtgemeinde Sittensen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
30195200 Elektronische Copyboards oder Zubehör, 30231300 Bildschirme, 39292000 Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Hauptort der Ausführung: Sittensen und Klein Meckelsen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Montage und Einrichtung von 83 Mediaboards an drei Schulen der Samtgemeinde Sittensen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Digital Pakt Schule
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 058-172700
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung, Montage und Einrichtung von Mediaboards
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird gem. § 63 I Nr. 4 VgV aufgehoben. Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend angepasst werden. Es ist beabsichtigt, zeitnah ein neues Vergabeverfahren zu starten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rotenburg (Wümme) - Rechnungsprüfungsamt
Postanschrift: Hopfengarten 2
Ort: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Telefon: +49 42619830
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/04/2023