212587-2025 - Ergebnis
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Implementierung eines neuen Krankenhausportals
OJ S 65/2025 02/04/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
E-Mailvergabestelle@bv.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelImplementierung eines neuen Krankenhausportals
BeschreibungDer AOK-Bundesverband hat einen Dienstleister mit der Neuentwicklung des bestehenden WIdO-Krankenhausportals in einheitlicher technischer Architektur unter Nutzung aktueller Programmierumgebungen beauftragt.
Kennung des Verfahrens73a32afc-01e4-491c-8650-54a0e5fe76ba
Vorherige Bekanntmachung373747-2024
Interne Kennung2024-06-14-BV-REN-BvA
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRosenthaler Str. 31  
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YDK5LTY
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelImplementierung eines neuen Krankenhausportals
BeschreibungDas WIdO-Krankenhausportal ist ein AOK-internes Intranetportal, über welches den Mitarbeitenden der AOKs alle Analysen zum Leistungs- und Budgetgeschehen der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren besteht im Krankenhausportal die Möglichkeit der dezentralen Datenerfassung durch die Mitarbeitenden der AOKs. Nach der Eingabe der Daten werden diese mittels programmierter Prüfalgorithmen plausibilisiert und in den zentralen Datenbestand übernommen. Im Rahmen des vergebenen Auftrags soll die Anwendung unter grundsätzlicher Beibehaltung der aktuellen Funktionalität in einer architektonisch einheitlichen Dreischichtarchitektur (Datenbank, Backend und Frontend) neu entwickelt und implementiert werden. Durch die Neuentwicklung soll die Nutzererfahrung verbessert und auf den aktuell gängigen Standard gehoben werden. Zudem ist Ziel der Neuentwicklung, den Betrieb der Anwendung, ihre Pflege und Weiterentwicklung effizienter zu gestalten. Nicht zuletzt sollen durch die Neuentwicklung den Nutzenden des Portals verbesserte Möglichkeiten für individualisierte Abfragen und Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Weiterer Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Weiterentwicklung des Krankenhausportals durch den Auftragnehmer nach der Fertigstellung des Krankenhausportals.
Interne Kennung2024-06-14-BV-REN-BvA
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRosenthaler Str. 31  
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns14/03/2025
Enddatum der Laufzeit13/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit längstens dreimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen
Kennung der vorherigen Bekanntmachung373747-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität des Angebots
BeschreibungDie Bewertungskriterien für die Angebotsphase waren in Anlage B7 der Vergabeunterlagen enthalten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungDie Bewertungskriterien für die Angebotsphase waren in Anlage B7 der Vergabeunterlagen enthalten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungadesso SE
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelImplementierung eines neuen Krankenhausportals
Datum des Vertragsabschlusses14/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge15
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
RegistrierungsnummerGsR634B
PostanschriftRosenthaler Str. 31
StadtBerlin
Postleitzahl10178
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle, Silke Renner
E-Mailvergabestelle@bv.aok.de
Telefon+49 3034646-0
Internetadressehttps://www.aok.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungadesso SE
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE208318527
PostanschriftAdessoplatz 1
StadtDortmund
Postleitzahl44269
Land, Gliederung (NUTS)Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
LandDeutschland
E-Mailinfo@adesso.de
Telefon+49 231 7000-7000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf5791503-85f6-4220-94ba-72ddbae5307c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung01/04/2025 09:12:14 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung212587-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe65/2025
Datum der Veröffentlichung02/04/2025