213337-2020 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Elektrische Relais
OJ S 89/2020 07/05/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Hamburg GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Koban, Stefan
E-Mail: snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Qualifizierungssystem 10-kV-Kundenschutz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020001706
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31221000 Elektrische Relais
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31221000 Elektrische Relais
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Qualifizierungssystem nach §§ 37 und 48 SektVO mit gleichzeitigem Aufruf zum Wettbewerb.
Qualifizierungssystem Schutzgeräte mit folgendem Teilbereich:
— 10-kV-Kundenschutz (UMZ wandlerstromversorgt mit Richtung).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach Register A-F der Bekanntmachung vorzulegen.
— Register A – Anschreiben
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens.
— Register B – Berufs- oder Handelsregister
[Mindestbedingung]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
— Register C – Nachweis des Finanzamtes
[Mindestbedingung]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
— Register D – Nachweis Sozialversicherungsträger
[Mindestbedingung]
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträger s über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Es ist exemplarisch 1 Nachweis einzureichen.
— Register E – Auszug aus dem Gewerbezentralregister
[Mindestbedingung]
Eigenerklärung, dass im Gewerbezentralregister keine Eintragungen vorhanden sind oder alternativ aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wird eine Eigenerklärung abgegeben, behält sich die Vergabestelle vor, bei Vergabe den Auszug nachzufordern.
— Register F – Eigenerklärung lt. §§ 123 und 124 GWB
[Mindestbedingung]
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 123 Abs. 4 GWB genannten Umstände vorliegen.
Dazu hat der Bewerber das mit den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellte Formblatt „Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG“ zu nutzen und vollständig auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach Register G-I der Bekanntmachung vorzulegen.
— Register G – Auszug Geschäftsbank
[Mindestbedingung]
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
— Register H – Haftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den dazugehörigen Deckungssummen.
Hinweis: Im Rahmen der Ausschreibungen können höhere Deckungssummen erforderlich sein.
— Register I – Umsatzangabe
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Register J – Wirtschaftsauskunft
Die Vergabestelle behält sich vor, die Kreditwürdigkeit des Bewerbers mittels der Einholung einer Wirtschaftsauskunft zu prüfen. Es werden nur Bewerber beauftragt, die ein Rating der Klasse A, B oder C bei Kreditsafe aufweisen.
Hinweis: Kein Einreichen von Unterlagen notwendig.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach Register M-P der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter Register K-L der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
— Register K – Lastenheft – Checkliste
[Mindestbedingung]
Jeder muss nachweisen, dass er die technischen Anforderungen erfüllen kann. Dazu ist die „Lastenheft-Checkliste" mit 58 Ausschlusskriterien und der Fragebogen „Kundenschutz" mit 26 Fragen auszufüllen und mit der Einreichung des Teilnahmeantrages unter Register K abzulegen.
— Register L – Referenzangaben
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung nicht älter als 3 Jahre. Es sind mindestens 2 Referenzen bei Netzbetreibern in der D-A-CH Region beizufügen. Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: …
Datum Auftragsvergabe…
Auftragsvolumen: …
Darstellung des Leistungsumfanges: …
Beginn und Ende der Leistungen: …
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
— Register L – Qualitätsmanagementsystem
[Mindestbedingung]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystem s entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystem s zu erbringen.
— Register M – Informationssicherheitsmanagementsystem
[Mindestbedingung]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Informationssicherheitsmanagementsystem zu erbringen.
— Register N – Vertragssprache
[Mindestbedingung]
Bestätigungen durch Eigenerklärung darüber, dass
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchgeführt werden kann.
b) ein Ansprechpartner, welcher verhandlungssicher Deutsch sprechen kann, zur Verfügung gestellt wird.
— Register O – SNH-Lieferantendatenbank
Lieferanten der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und solche, die es werden wollen, registrieren sich in der SNH-Lieferantendatenbank. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.stromnetz-hamburg.de/ueber-uns/fuer-lieferanten/lieferantenregistrierung/
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die genannten Register sind im Portal deutsche-evergabe.de zu pflegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben sind dem Dokument „Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem" zu entnehmen.
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge können nur dort abgegeben werden. Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung der Eignungskriterien beizubringen.
Für die Qualifizierung im System sind alle Angaben nach III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ vorzulegen. Diese sind ebenfalls in den Eignungskriterien innerhalb des Portals deutsche-evergabe.de dargestellt.
Bitte verwenden Sie für die Beantwortung der Fragen nur diesen Abschnitt und laden Sie die Anlagen in der weiter unten beschriebenen Form hoch.
Nur sofern der Raum für die Beantwortung einzelner Fragen nicht ausreicht, ist ein gesondertes Blatt unter Angabe des jeweiligen Registers zu verwenden und als Anlage Ihrem Antrag beizufügen. Können für Teilabfragen dieses Formblattes keine Informationen abgegeben werden, ist zu erläutern warum die geforderten Angaben nicht gemacht werden können.
Vorsätzlich falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt „Eigene Anlagen") und mit einem bezeichnenden Dateinamen hochzuladen.
Die entsprechenden Dateinamen müssen mit der Kurzbezeichnung des Firmennamens beginnen, anschließend das betreffende Register aus den Eignungskriterien bezeichnen und eine treffende Abkürzung zum Inhalt enthalten. Dabei darf eine Dateinamenlänge von 60 Zeichen nicht überschritten werden. (Beispiel: „Musterbewerber_ Reg_ A_ Anschreiben“).
Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ vorzulegen, es sei denn, dass keine Angaben zulässig sind oder nur ein Nachweis eines Bewerbers/Bewerbergemeinschaft ausreichend ist.
„K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, „Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Einreichung des Qualifizierungsantrags sein darf bzw. der Gültigkeitszeitraum
Nicht überschritten sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern und die geforderten Angaben mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 haben ausländische Bewerber gleichwertige Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffer III.1.9) der „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems“ der Nachunternehmer mit dem Qualifizierungsantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei einzelnen Bietern ein Audit durchzuführen. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
9. Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der eVergabe zu stellen. Auf anderen wegen eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, Zeitnah zu antworten.
Sollten die Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bewerbern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: +49 40428232020
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/05/2020