Beschreibung der Beschaffung
Leistungsbild Flächennutzungsplan nach § 18 HOAI 2021, Leistungsphase 1, optionale Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 3 und ggf. erforderlicher Besonderer Leistungen gemäß Anlage 9 Nr. 5 zur HOAI 2021.
Der Auftraggeber behält sich in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Mittel eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen für die Flächennutzungsplanung nach § 18 HOAI 2021 in der Honorarzone I vor. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphase 1 HOAI 2021, zur Erstellung des Vorentwurfs für die frühzeitigen Beteiligungen (voraussichtlich bis 2. Quartal 2023), ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (2-3) ist vorgesehen und besteht als Option der Auftragserweiterung.
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert, vorzunehmen.
Die Vergütung der beauftragten Grundleistungen orientiert sich an der Honorartafel in §20 HOAI (2021) entsprechend der Größe des Plangebietes. Auf dieser Grundlage ist mit der Bewerbung ein Honorarangebot abzugeben. Hierfür ist das beigefügte Angebotsformblatt (Anlage 1, Punkt 1.1) zu verwenden.
Besondere Leistungen im Sinne verfahrensbegleitender Leistungen nach Anlage 9 Nr. 5 zur HOAI sind auf der Basis des geschätzten Aufwandes zu kalkulieren, die Kalkulation ergibt jeweils einen Pauschal-Festpreis für die jeweilige Leistung.
Für das Angebot zu den Besonderen Leistungen ist das beigefügte Angebotsformblatt (Anlage 1, Punkte 1.2, 1.3 und 2) zu verwenden.
Nicht im Angebotsformblatt benannte Besondere Leistungen, die sich im Laufe der Bearbeitung als notwendig erweisen oder deren Umfang sich im Vorfeld nicht klar zu bestimmen ist, werden nach Aufwand vergütet. Hierfür sind die angebotenen Stundensätze im Angebotsformblatt (Anlage 1, Punkt 3) zu erfassen. Die Beauftragung bedarf der schriftlichen Bestätigung des vorab kalkulierten Angebotes.