Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen der LPH 1-3
- Mitwirkung beim Verwendungsnachweis
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Das Vergabeverfahren wird als einstufiges offenes Verfahren gem. § 15 VgV durchgeführt.
Die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt in Kaufbeuren wurde 1995 gegründet. Sie ist ein kinder- und jugenkultureller Ort mit Schwerpunkt "Theater" und versteht sich als öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtung für versch. Menschen, unabhängig von Alter, sozialer Schicht und besonderen Bedürfnissen. Sie ist dem Stadtjugendring angegliedert und kooperiert mit zahlreichen Einrichtungen der Umgebung (Schulen, Altenheim, Lebenshilfe, Kita, Kulturzentrum, Jugendzentrum und Stadtmuseum).
Das Gebäude, ein ehemaliges Kino, wird der Kulturwerkstatt von der Antonie-Zauner-Stiftung, die die Eigentümerin ist, mittels Überlassungsvertrag an die Stadt Kaufbeuren zur Nutzung überlassen. Die Stadt Kaufbeuren fungiert bei dieser Maßnahme als Bauherrnvertretung.
Das Gebäude liegt südlich der Altstadt in einem stark durchmischten Stadtraum.
Bei diesem Projekt wurde der Förderungantrag nach dem Investitionspaket "Soziale Integration im Quartier" bereits eingereicht. Weitere Förderungen der Städtebauförderung werden angestrebt.
Die bisherige Nutzung durch die Kulturwerkstatt wird während der Baumaßnahmen ausgelagert werden.
Bei dieser Maßnahme soll nach umfangreichen Variantenuntersuchungen nun der Kopfbau erhalten bleiben und saniert werden. Der hintere Gebäudeteil wird abgerissen und durch einen 3-geschossigen Ersatzneubau, der als Erweiterung an den Kopfbau angebaut wird, ersetzt. Durch die geplanten Maßnahmen verdoppelt sich die bisherige Fläche auf ein NUF von ca. 910m2. Im EG wird der Eingangsbereich neu gestaltet, das gastronomische Angebot ergänzt (Inklusions-Café) und der dazugehörige Sanitärbereich im UG neu organisiert. Das OG des Kopfbaus wird künftig für Besprechungsräume und Bühnentechnik genutzt, im neu zu errichtenden 2.OG des Erweiterungsbaus sind Probebühne, Umkleiden, Magazin, Grupenräume, Werkstätten und ein multifunkt. Arbeitsbereich vorgesehen.
Die Erweiterung ist in Massivbauweise mit WDVS vorgesehen. Der Kopfbau soll als Ausgleich zum Höhenunterschied der Erweiterung eine Stahlrahmenkonstruktion mit Logo erhalten. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines behindertengerechten Aufzugs sicherzustellen.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-3 bereits erbracht hat und derzeit die LPH 4 erbringt, gilt als vorbefasster Bewerber und kann sich am Verfahren als Bieter beteiligen. Die Unterlagen der LPH 1-3 werden daher vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen.
Die bisherigen Planungen aus dem Förderantrag sind zwingend für die weitere Planung und Umsetzung heranzuziehen und zu übernehmen.
Zeitschiene:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach zum März 2023.
Der Leistungsbeginn ist unmittelbar im Anschluss erforderlich, da der Baubeginn für 01/2024 (Abbruch hinterer Gebäudeteil) geplant ist und der Rohbau samt dichter Gebäudehülle (=Teil 1 der Maßnahme) aufgrund des Förderprogramms Ende 2024 schlussgerechnet sein muss. Der Innenausbau (=Teil 2 der Maßnahme) wird von der Städtebauförderung gefördert und soll Ende 2025 fertiggestellt sein.