21369-2025 - Ergebnis
Deutschland – Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste – "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
OJ S 8/2025 13/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
E-Mailchris.feuerstb@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel"Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
BeschreibungDer Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Kennung des Verfahrens58034e46-866a-4b2e-bc3f-73f3ab5c6576
Interne Kennung0104-DLG/2024-03.232
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBraunschweig
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 1
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtOldenburg
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 2
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR6HC
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Braunschweig
BeschreibungDer Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Interne KennungLos 01
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBraunschweig
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 1
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtOldenburg
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 2
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für das Los 1 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Braunschweig" ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Oldenburg" ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungLos 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeLos 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelSachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche am Standort Oldenburg
BeschreibungDer Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde an den Standorten Braunschweig und Oldenburg- (im Folgenden Dienstleistungsnehmer genannt) mit Plätzen für zurzeit gesamt bis zu 1.661 (Braunschweig ca. 980, Oldenburg 681.) anspruchsberechtigten Personen die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene "Sachgemäße Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche" übernehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen für die Lose 1 und 2 waren der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Interne KennungLos 02
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98312000 Textilreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBraunschweig
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 1
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtOldenburg
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLos 2
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn für das Los 1 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Braunschweig" ist der 01.03.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 28.02.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 28.02.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vertragsbeginn für das Los 2 "Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für den Standort Oldenburg" ist der 01.02.2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit eine Woche nach dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren (bis 31.01.2027) und verlängert sich durch aktives Ziehen der Option einmal um zwei Jahre, sowie zweimal um jeweils 12 Monate. Die Optionsziehung erfolgt bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.01.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungLos 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsRangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurdeLos 1: Der Zuschlag in Los 1 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.10 zzgl. Position 2.1 und 3.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 4.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant. Los 2: Der Zuschlag in Los 2 wird im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (brutto) gem. den Positionen 1.1 - 1.12 zzgl. Position 2.1 erteilt. Bei Gleichheit von Gesamtpreisen wird der Zuschlag im Vergabefall auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis bei Position 1.9 des Angebotsvordrucks erteilt. Sollte der Preis für Position 1.9 des Angebotsvordrucks ebenfalls gleich sein, entscheidet ein Losverfahren. Die Position 3.1 auf dem Angebotsvordruck zu Los 1 dient lediglich als Information für die LAB NI und ist nicht bewertungsrelevant.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 638 718,37 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiWäscherei Kellner GmbH
Angebot
Kennung des Angebots220590
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
Titel"Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Datum der Auswahl des Gewinners23/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses10/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter der anbietenden ParteiWäscherei Schwarting GmbH
Angebot
Kennung des Angebots08.12.2024
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2
Titel"Textilreinigung von Haus- und Objektwäsche für die Standorte Braunschweig und Oldenburg der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Datum der Auswahl des Gewinners11/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses18/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer03-0003300000-59
PostanschriftPetzvalstraße 18
StadtBraunschweig
Postleitzahl38104
Land, Gliederung (NUTS)Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
LandDeutschland
E-Mailchris.feuerstb@lzn.de
Telefon+49 51189848102
Fax+49 51189848199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungWäscherei Kellner GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerWäscherei Kellner GmbH
Postanschrift37520
StadtOsterode am Harz
PostleitzahlWäscherei Kellner Gm
Land, Gliederung (NUTS)Göttingen (DE91C)
LandDeutschland
E-Mailchris.feuerstab@lzn.de
Telefon051189848102
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungWäscherei Schwarting GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerWäscherei Schwarting GmbH
StadtOldenburg
Postleitzahl26122
Land, Gliederung (NUTS)Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
LandDeutschland
E-Mailinfo@waeschereischwarting.de
Telefon0441-506562
Fax0441-505370
Rollen dieser Organisation
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung959d4fb3-a214-4726-bb1b-c3f6a5a46d38  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/01/2025 11:34:22 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung21369-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe8/2025
Datum der Veröffentlichung13/01/2025