213749-2026 - Planung
Deutschland – Enterale Nahrungsmittel – Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung bei enteraler Ernährung
OJ S 61/2026 27/03/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Sachsen - Anhalt - Die Gesundheitskasse
E-Mailhilfsmittel@san.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVersorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung bei enteraler Ernährung
BeschreibungDie AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zur enteralen Ernährung sowie den benötigten Verbandmittel und der enteralen Nahrung selbst, einen neuen Vertrag nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V zu verhandeln. Inhalt des Vertrages sind die zur Versorgung erforderlichen Hilfsmittel, Verbandmittel sowie die dazugehörige enterale Nahrung unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Vergütung soll auf pauschaler Basis in den jeweiligen Bereichen Hilfsmittel, Verbandmittel und enteraler Nahrung erfolgen.
Interne KennungAOK SAN 2026 Himi 0010
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33692300 Enterale Nahrungsmittel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte, 33141110 Verbandsmaterial, 33196000 Medizinische Hilfsmittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie Versorgung betrifft vorrangig die Versicherten der Auftraggeberin im Bundesland Sachsen-Anhalt. Außerdem ist jedoch auch die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin, die außerhalb Sachsen-Anhalts in Deutschland wohnen, umfasst.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAM918# Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend zertifizierte Leistungserbringer, unter den gleichen Bedingungen, jederzeit dem Vertrag beitreten. Demnach können auch nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist die Vertragsunterlagen angefordert werden. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, finden unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/homecare weitere Informationen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
TeilPAR-0001
TitelVersorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung bei enteraler Ernährung
BeschreibungDie vertragsgegenständliche Leistung umfasst die aufzahlungsfreie Versorgung mit folgenden Positionen: - Versorgung mit Hilfsmitteln zur Verabreichung enteraler Nahrung der Produktgruppe 03, - Zubehör, Verbrauchsmaterial der Hilfsmittel der Produktgruppe 03, - Verbandmittel, - Nahrung bei enteraler Nahrung. Bezüglich der Hilfsmittelversorgung sind die nachstehenden Gebührenpositionen entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst: 03.36.01.; 03.36.08. - 03.36.09.; 03.29.01. - 03.29.03.; 03.29.12. - 03.29.13.; 03.36.02. - 03.36.06.; 03.36.10.; 03.99.07. - 03.99.11.; 03.99.13.; 03.29.07. - 03.29.11.; 03.36.07. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Anbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel, Verbandmittel sowie der enteralen Nahrung gemäß den gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und über die entsprechende Präqualifizierung für jede teilnehmende Betriebsstätte verfügen. Es können nur Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, am Vertrag teilnehmen. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Der Vertrag soll zum 01.07.2026 beginnen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend präqualifizierte Leistungserbringer dem Vertrag jederzeit beitreten. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, können ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot in Form der ausgefüllten Preisliste (Anlage 6 zum Vertrag) unter dem Kennwort: "Preisangebot PG 03" bis zum 26.04.2026 an folgende E-Mail-Adresse: hilfsmittel@san.aok.de senden. Unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/homecare finden Sie weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen nebst Anlagen; u.a, die auszufüllende Preisliste (Anlage 6).
Interne KennungAOK SAN 2026 Himi 0010
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33692300 Enterale Nahrungsmittel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33141110 Verbandsmaterial
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33196000 Medizinische Hilfsmittel
3.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenDie Versorgung betrifft vorrangig die Versicherten der Auftraggeberin im Bundesland Sachsen-Anhalt. Außerdem ist jedoch auch die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin, die außerhalb Sachsen-Anhalts in Deutschland wohnen, umfasst.
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAM918/documents
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Sachsen - Anhalt - Die Gesundheitskasse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Sachsen - Anhalt - Die Gesundheitskasse
RegistrierungsnummerDE258393558
PostanschriftLüneburger Str. 4
StadtMagdeburg
Postleitzahl39106
Land, Gliederung (NUTS)Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
LandDeutschland
E-Mailhilfsmittel@san.aok.de
Telefon+49 800 226 5726
Internetadressehttps://san.aok.de/
Profil des Erwerbershttp://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499-400
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungbabdb897-d3d4-4ca8-9239-85434ca6369d  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung26/03/2026 14:51:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung213749-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe61/2026
Datum der Veröffentlichung27/03/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens01/07/2026