21407-2023 - ErgebnisDeutschland-Hannover: Bau von Mülldeponien
OJ S 10/2023 13/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60C
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunaler Zweckverband
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
aha - Oberflächenabdichtung Dep. Burgdorf 2. BA
Referenznummer der Bekanntmachung: 28-2022 ex post
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45222110 Bau von Mülldeponien
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Herstellung einer Oberflächenabdichtung für die Deponie Burgdorf, 2. Bauabschnitt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 10 912 128,45 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung: aha Deponiebetrieb Burgdorf Steinwedeler Straße 1 31303 Burgdorf
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung einer Oberflächenabdichtung der Deponieklasse II auf einer Fläche von ca. 11 ha aus Gasdrän-, Trag- und Ausgleichsschicht, Geosynthetischer Tondichtungsbahn, Kunststoffdichtungsbahn, Kunststoffdränelement und Rekultivierungsboden. Herzustellen sind zudem Entwässerungsgräben und -Leitungen, Regenrückhalteräume und -becken, Straßen und Wege, Gasleitungen, Steilwandsystem. Zudem sind vorlaufende Profilierungsarbeiten notwendig.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Angaben zum Leistungszeitraum sind dem Baufristenplan zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:
Die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb ist unter den Voraussetzungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A erfolgt. Es handelt sich um die Wiederholung gleichartiger, bereits beauftragter Bauleistungen, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das bereits den ersten Auftrag erhalten hat. Die vergebene Bauleistung entspricht einem Grundentwurf, der bereits Gegenstand des ersten Auftrags war. Dieser wurde am 15.12.2020 nach Durchführung eines offenen Vergabeverfahrens nach § 3 EU VOB/A an den jetzigen Zuschlagsempfänger vergeben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 144-353205
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Oberflächenabdichtung Dep. Burgdorf 2. BA
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Zech Umwelt GmbH
Postanschrift: Söflinger Straße 70
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 912 128,45 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6CTR
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10/01/2023