Die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb ist unter den Voraussetzungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A erfolgt. Es handelt sich um die Wiederholung gleichartiger, bereits beauftragter Bauleistungen, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das bereits den ersten Auftrag erhalten hat. Die vergebene Bauleistung entspricht einem Grundentwurf, der bereits Gegenstand des ersten Auftrags war. Dieser wurde am 15.12.2020 nach Durchführung eines offenen Vergabeverfahrens nach § 3 EU VOB/A an den jetzigen Zuschlagsempfänger vergeben.