21463-2026 - Ergebnis
Deutschland – Fällen von Bäumen – Rahmenvertrag Risikobaumfällungen Prio 2 auf Abruf
OJ S 8/2026 13/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGrün und Gruga
E-Mailvergabe@gge.essen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Risikobaumfällungen Prio 2 auf Abruf
BeschreibungIm gesamten Essener Stadtgebiet ist es notwendig Bäume, welche aufgrund starker, akuter Beschädigung oder fortgeschrittenem Verfall nicht mehr verkehrssicher sind, aber noch keine verziehende Gefährdung darstellen, mit der Priorität 2 innerhalb der nächsten 2 Wochen zu fällen. Hierbei handelt es sich um Baumfällarbeiten an Straßen, öffentlichen Einrichtungen oder in Grünanlagen bzw. auf Spielplätzen, Schulgrundstücken, Kindertagesstätten und auf Wald-Holzboden, welche aufgrund ihrer Kurzfristigkeit auf Abruf erfolgen.
Kennung des Verfahrens1e532efe-22cb-4c2d-8fea-cf76cc2c55d0
Interne KennungBE044251001
VerfahrensartNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Das Verfahren wird beschleunigtNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211400 Fällen von Bäumen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRisikobäume Prio 2 im Essener Stadtgebiet  
StadtEssen
Postleitzahl45127
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYT3J7464A# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) WICHTIGER HINWEIS Angebote müssen als Excel-Datei (zu finden unter vom Unternehmen auszufüllende Dokumente) oder als GAEB-Datei X84 oder P84) eingereicht werden. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvertrag Risikobaumfällungen Prio 2 auf Abruf
BeschreibungDieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumfällarbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026. Das Leistungsverzeichnis ist aus abrechnungstechnischen und haushalterischen Gründen in 3 Abschnitte aufgeteilt. Alle 3 Abschnitte müssen komplett angeboten werden. Bei den im Folgenden angegebenen Stammzahlen handelt es sich um Schätzwerte, welche aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre erstellt wurden. Diese können, aufgrund der nicht vorhersehbaren Auftragslage, von der Menge der tatsächlich zu bearbeitenden Bäume abweichen. Dementsprechend können ausschließlich die tatsächlich ausgeführten Arbeiten vergütet werden. Bäume auf Sonderstandorten, welche mit zusätzlichem Aufwand gefällt werden müssen, welcher über die sonst üblichen Verfahren hinausgeht, können mit einer Erschwerniszulage vergütet werden. Diese Aufwendungen umfassen u.a. -Bäume in unzugänglicher Hanglage -Bäume zu deren Fällung der Einsatz eines Kranes erforderlich ist -Bäume, welche aufgrund der Bodenbeschaffenheit mit Fällgerät nicht zu erreichen sind. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Maßnahmen auf Sonderstandorten über die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Aufwandes zu informieren. Erforderliche Transportwege über Gehwegflächen sind mit der Bauleitung zu vereinbaren. Beschädigungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden. Es haftet der Auftragnehmer. Die Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet ist genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag muss umgehend nach Auftragserteilung beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Nachfolgende Auflagen sind unter anderem zu beachten: -Die Arbeiten sind zügig durchzuführen, der Fahr- und Fußgängerverkehr muss gewährleistet bleiben. -Die Fällarbeiten an Schulen und Kindertagesstätten sind erst nach Absprache mit der Einrichtungsleitung bzw. dem Hausmeister und frühestens ab 14 Uhr durchzuführen. -An Standorten im Parkraum von Verkehrsflächen ist, um Schäden an Fahrzeugen beim Überfahren des Stumpfes zu vermeiden, ein ca. 80 cm langer Stammabschnitt bis zur endgültigen Ausfräsung (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) zu erhalten. Baumscheibeneinfassungen sowie angrenzende Wegebefestigungen, soweit sie bei den Fällarbeiten beschädigt, gelockert oder aufgenommen wurden, sind verkehrssicher wiederherzustellen. Der Auftragnehmer benennt der städt. Bauleitung einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen (Sprachlevel mind. C1) Ansprechpartner für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten ist die zeitnahe Kommunikation zwischen beauftragter Firma und städtischer Bauleitung. Vor Beginn der Arbeiten ist die Wochenplanung beim zuständigen städtischen Bauleiter einzureichen. Alle Bewerber müssen die Fachkunde mind. eines Mitarbeiters für jede Kolonne nachweisen. Anerkannte Qualifikationen: FLL-Zertifizierung als anerkannter Baumkontrolleur, European Tree Worker oder eine gleichwertige Qualifikation. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Weitere Einzelheiten u.a. zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Interne KennungBE044251001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211400 Fällen von Bäumen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRisikobäume Prio 2 im Essener Stadtgebiet  
StadtEssen
Postleitzahl45127
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns12/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGrün und Gruga
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Rheinland
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Ungefährer Wert der RahmenvereinbarungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der RahmenvereinbarungNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNürnberger Baumpflege GmbH
Angebot
Kennung des Angebots4 - 548584
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelNürnberger Baumpflege GmbH, 90518 Altdorf
Datum des Vertragsabschlusses12/01/2026
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebenja
Bekanntmachung, die die Rahmenvereinbarung geschaffen hat00741357-2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen EinreichungenNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder TeilnahmeanträgeNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDer Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungGrün und Gruga
Registrierungsnummer05113-31001-15
PostanschriftLührmannstraße 82
StadtEssen
Postleitzahl45131
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
KontaktpersonFB 67 - Vergabestelle
E-Mailvergabe@gge.essen.de
Telefon+49 2018867070
Fax+49 2018867058
Internetadressehttp://www.essen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221147-3045
Fax+49 221147-2889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungNürnberger Baumpflege GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerHRB 9515 Nürnberg
PostanschriftIn der Herrnau 7
StadtAltdorf
Postleitzahl90518
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@nuernberger-baumpflege.de
Telefon09187 90733510
Fax09187 90733566
Internetadressehttp://www.nuernberger-baumpflege.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung03ab6151-72e2-4cf4-a40f-ef5bc302f252  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/01/2026 08:20:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung21463-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe8/2026
Datum der Veröffentlichung13/01/2026