Es wurde ein Verhandlungsverfahren nach § 14 (4) Nr. 5 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) durchgeführt, da zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erweiterung des bereits installierten Speisenverteilsystems bestimmt sind. Ein Systemwechsel würde dazu führen, dass die LVR-Klinik Köln eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.