Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Der Bedarf kann aufgrund von technischen und rechtlichen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden.
Zudem gibt es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer
künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und c), Abs. 6 VgV).
Bei dem Auftraggeber sind Anlagen im Einsatz, welche zum Großteil aus Einzelbestandteilen der Jans Group
GmbH besteht und ein einheitliches Gesamtsystem darstellen.
Es besteht ein Bedarf an der Änderung der bestehenden Software (Visualisierung) sowie an Wartungs- Service und Instandhaltungsleistungen
einschließlich Softwarepflege für das Front- und Backend. Diese Bestandteile können aufgrund technischer und rechtlicher Gründe
ausschließlich von der Jans Group GmbH erbracht werden. Die Leistungen sind zum Schutz der datenschutztechnisch
hochsensiblen und hochverfügbaren Daten, die bei dem Auftraggeber gespeichert werden, zwingend erforderlich.